Verstehe Deinen Anwalt: Der Widerruf


Ein weiserer Mann, als ich es je sein werde, meinte einst, dass gesprochene Worte wie Vögel seien, die man nicht mehr einfangen könne. Totaler Unsinn!
Der kannte offenbar unsere Rechtsordnung nicht. Hat man einmal ein Widerrufsrecht ergattert, kann man sich getrost seine Worte zum Vertragsschluss noch mal durch den Kopf gehen lassen. Hat man dann noch genügend Zeit, weil der Dummdödel von Vertragspartner, der als Unternehmer sowieso Geld wie Heu hat, weil er arme Verbraucher regelmäßig abzockt und bestimmt mit seinem dicken Mercedes schon wieder in den Urlaub fährt, vergessen hat, über das Widerrufsrecht zu belehren, kann man es dem jetzt ordentlich heimzahlen.
Eigentlich führt ja ein Widerruf dazu, dass die beiden Leistungen jeweils zurückzugewähren sind, also ein Zustand hergestellt wird, wie er ohne den Vertrag bestanden hätte. Ja, aber da hat der Unternehmer wohl den falschen Job gewählt, wenn er Bauleistungen außerhalb des Hochbaus und außerhalb von Verbraucherbauverträgen erbringt. Da kann das nämlich deutlich anders sein. Da gilt, wenn nicht ordentlich belehrt wurde: Was im Grundstück passiert, bleibt im Grundstück – und Kohle gibt’s dafür auch nicht. Tja, Pech gehabt! Augen auf bei der Berufswahl (oder beim Vertragsschluss)!

Erschienen im September 2025 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Pierstraße 1 · 50997 Köln · Tel.: 02236-92987-0 · Fax: 02236-92987-20 · rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de