Materialauswahl: Musterstücke sind Vertragsgrundlage


Kurz vor dem Jahresende 2020 hatte sich das Landgericht Bonn mit einem gar nicht so seltenen Fall zu befassen: Ein Auftragnehmer (AN) sollte Basaltlavaplatten verlegen. Der Auftraggeber (AG) war aber wohl etwas pingelig veranlagt und hatte deswegen im Leistungsverzeichnis (LV) ausdrücklich dargestellt, dass die Platten keine Fehlfarben, störenden Maserungen oder Einschlüsse aufweisen dürften. weiterlesen »

Verstehe Deinen Anwalt: Die kollegiale Hochachtung


Haben Sie auch so ein schlechtes Namensgedächtnis? Wenn man dann vor Herrn Pfannenwender-Kugelschläger steht und ihn mit einem fröhlichen „Guten Morgen Herr … äh!“ begrüßt (am besten noch, indem man das letzte „r“ mit dem sympathischen „äh“ sprachlich verbindet, ins Unermessliche verlängert und in Frageform gießt: Herr-ääääääh? Als ob der Lust hätte, zum drölfzigsten Mal seinen Namen zu diktieren). weiterlesen »

Verstehe deinen Anwalt: „Unter“


Wann haben Sie eigentlich den letzten handschriftlichen Brief geschrieben? Also bei mir muss das „unter“ dem 10. Juli 1988 gewesen sein, als ich mich im Zeltlager erinnerte, dass ich noch mitteilen musste, dass wir gut angekommen waren. weiterlesen »

Haftung für Planungsleistungen: Falsch geplant und schon verloren


Viele GaLaBau-Unternehmer setzen gerne ihre eigenen Ideen um. Das ist auch gar nicht schlimm, wissen sie doch häufig, was sie am besten können und wie sie den Kunden am ehesten zufriedenstellen. Wäre da nicht der manchmal doch recht unverschämte und auf jeden Cent bedachte Auftraggeber, dem es schlicht nicht einleuchten will, dass auch eine noch so kleine Planung den Unternehmer Zeit und Geld kostet. weiterlesen »

Vertragsabschlüsse – und täglich grüßt das Murmeltier: die mithaftende Ehefrau


Wir können es anscheinend nicht oft genug wiederholen: Achten Sie darauf, mit wem Sie einen Vertrag schließen und dass dies auch ordnungsgemäß schriftlich dokumentiert wird! Wie wichtig das ist, zeigt auch der vom Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 10.August 2018 – 8 U 109/14) im Jahr 2018 behandelte, durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Februar dieses Jahres rechtskräftig erledigte Fall: weiterlesen »

Prozess wegen Farbabweichungen: Wenn man schwarz sieht, ist es gut!


Die Menschen werden ja immer empfindlicher und penibler. Wenn etwas nur geringfügig von dem abweicht, was man sich vorher (oder vielleicht sogar erst jetzt) vorgestellt hat, ist das Geschrei sofort groß. Dies gilt auch bei bauhandwerklichen Leistungen. Da kann es noch so viele zulässige Toleranzen geben – es muss exakt so sein, wie der Bauherr es sich gewünscht hat. weiterlesen »

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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