Verstehe deinen Anwalt: Die Beweislast


Wie hält man sich fit, wenn doch die Fitnessstudios noch geschlossen sind? Mit Training in der freien Natur! Ich mache es mir leicht: Ich stemme jeden Tag Lasten, und das am Schreibtisch, ganz ohne aufzustehen. weiterlesen »

Es wird immer mehr!


Basis einer Preisanpassung ist nicht nur der Mengenansatz, sondern können auch Eingriffe des Auftraggebers sein. Doch was gilt, wenn sich Mengen ohne bewussten Eingriff ändern? weiterlesen »

Vertragsstrafen – Der (zu) gierige Auftraggeber


Natürlich ist es ärgerlich, wenn ein Unternehmer mit seiner Bauleistung nicht aus dem Quark kommt, auch wenn im Landschaftsbau die verspätete Fertigstellung einer Gartenanlage nicht die Bezugsfähigkeit eines Objekts behindert. Das gibt Auftraggebern aber nicht das Recht, sich auf Kosten des Auftragnehmers zu bereichern. weiterlesen »

Verstehe Deinen Anwalt – Noch’n Gedicht


Der Anwalt, der des Reimens mächtig – ja der kann mahnen und zwar prächtig. Doch auch der Gläub’ger kann sein Geld in Reimen fordern, wenn’s gefällt. Ein Schuldner, der mir das nicht glaubt, wird seiner Sinne schier beraubt, schaut er einmal nach Frankfurt ‚rüber. weiterlesen »

Unerlaubte „Nachvermietung“ ist Kündigungsgrund!


1. Die Klausel, wonach ein Nachmieter dann geeignet ist, wenn „seine finanziellen Verhältnisse sowie die Aufrechterhaltung seines Betriebs als gesichert gelten können“, gibt dem Vermieter eines Ladenlokals das Recht, die Zustimmung zu einem Mieterwechsel von der Erteilung einer Selbstauskunft und einem Bonitätsnachweis des Nachmietinteressenten abhängig zu machen.
2. Überlässt der Mieter die Mietsache vertragswidrig einem Dritten, kann der Vermieter nach Abmahnung das Mietvertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.10.2020 – 3 U 191/19
BGB §§ 242, 543 Abs. 2 Nr. 2, § 985
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Kann ein nicht rechtskräftiger Titel auf Leistung einer § 648a BGB-Sicherheit vollstreckt werden?


1. Die Verpflichtung, eine Bauhandwerkersicherung zu stellen, ist eine vertretbare Handlung.
2. Leistet der Auftraggeber trotz Titulierung seiner Verpflichtung keine Sicherheit, geht sein Wahlrecht hinsichtlich der Art der Sicherheitsleistung auf den Auftragnehmer über. Die fehlende Rechtskraft des Titels steht dem nicht entgegen, wenn die sonstigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen.
LG Köln, Beschluss vom 07.08.2019 – 37 O 294/18
BGB a.F. § 648a; BGB§§ 262, 264, 650f; ZPO § 708 Nr. 10, § 711 Satz 1, § 887
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Auch bei kleinen Gefälligkeiten: Wer pflegt, der haftet auch!


„Können Sie mir noch einen Gefallen tun?“, fragt ein Gartenkunde. „Na klar, ist doch Ehrensache“, antwortet man spontan und denkt „Ist ja nur eine Kleinigkeit“. Daraus kann jedoch größerer Ärger werden, weil Auftragnehmer bei Schäden dann ebenso haften wie bei einem regulären Auftrag. weiterlesen »

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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