Verstehe Deinen Anwalt: Vertragsstrafe


Wäre es nicht schön, sich öfter wie ein Auftraggeber zu fühlen? Für alles, was andere zu langsam machen, auch noch Geld zu bekommen?
Wenn die Kinder ihr Zimmer zu spät aufgeräumt haben: 5 Euro je Tag des Verzugs; wenn die Nachbarn ihren Rasen nicht pünktlich im Wochenrhythmus mähen: 10 Euro pro Tag; wenn der die Zapfsäule blockierende Vollidiot um 11:59 Uhr noch gemütlich den Ölstand misst, obwohl der Tank längst voll ist: 100 € pro Minute. Einfach immer dann, wenn jemand seine Leistungen nicht oder nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht rechtzeitig erfüllt, die Kasse klingeln lassen. Ade Geldprobleme!
Gut, es gibt mindestens zwei Probleme: § 339 BGB und § 11 VOB/B verlangen, dass eine solche Vertragsstrafe vereinbart wird, aber wer macht das schon? Und vor allem: Irgendwie habe ich die Vermutung, dass man sich mit einem solchen Wunsch auf Abschluss einer Vertragsstrafenvereinbarung nicht wirklich beliebt macht. Kann aber sein, dass ich mich täusche…

Erschienen im Juli 2026 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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