Die Nachtragsregelungen im neuen BGB-Werkvertragsrecht haben das Baurecht gehörig durcheinandergewirbelt. So ist es aufgrund der Rechtsprechung mittlerweile als gefestigt anzusehen, dass auch Nachträge nach der VOB/B nicht mehr nach der Urkalkulation berechnet werden, sondern nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Nun hat das Berliner KG mit Urteil vom 2. November 2021 (27 U 120/21) eine weitere Annäherung der VOB/B an das BGB vorgenommen. weiterlesen »
Verträge mit Privatkunden: Die Zeit verrinnt so schnell…
Man kann im GaLaBau pauschal festhalten, dass die Regelungen zum Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) regelmäßig keine Anwendung finden werden. Das bedeutet, dass Bauleistungen gegenüber einem Verbraucher dem normalen Bauvertragsrecht unterfallen, was dem Unternehmer Vorteile bringt. weiterlesen »
Vorsicht beim Mähen!
Wo gehobelt wird, da fallen Späne; wo gemäht wird, da fliegen Steine. So könnte man meinen, wenn man sieht, wie oft sich die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren mit Schäden durch derartige Luftgeschosse beschäftigt hat. weiterlesen »
Verstehe deinen Anwalt: Das Gelee (extra)
Nachdem ich Ihnen also (endlich) beigebracht habe, was Konfitüre ist (DEGA 12/2021), kommt die Kritik prompt aus der Autorenschaft der von mir so geliebten Zeitschrift, man verwende ausschließlich „Gelee“ für die Wildbratensoße und müsse sich um den Quatsch nicht kümmern. weiterlesen »
Müssen Mehrmengen angekündigt werden?
Bei Einheitspreisverträgen liegt es in der Natur der Sache, dass die Mengenangaben in dem regelmäßig auftraggeberseits vorgegebenen Leistungsverzeichnis nur mehr oder weniger überschlägig ermittelt worden sind. weiterlesen »
Voraussetzung für Vergütung und Verjährungsfrist – zu weit gegangen: Wenn der Rechtsanwalt die Abnahme erklärt
Wir haben an dieser Stelle mehrfach darauf hingewiesen, dass die Abnahme für den Bauunternehmer besonders wichtig ist. Neben anderen Konsequenzen ist die Abnahme zwingend erforderlich, damit die Schlussrechnung überhaupt fällig wird. Es gilt der Grundsatz: Ohne Abnahme keine Schlussvergütung! weiterlesen »
Befangen oder nicht? Kumpels unter sich
Man kennt sich, man schätzt sich (oder auch weniger). Was unter Ärzten gilt, gilt auch unter Landschaftsgärtnern. So ist es auch nicht verwunderlich, dass der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 31. August2021 (4W587/21), der im Ärztemilieu spielt, deckungsgleich im Zuge von Landschaftsbauarbeiten hätte auftreten können. Besser gesagt: in der späteren Abwicklung von Mängeln! weiterlesen »
Verstehe Deinen Anwalt: Abzug Neu für Alt (Vorteilsausgleich)
Essen, Ruhrpott, Hbf, Gleis 3: Nach Jahren der Abwesenheit betritt Willi Koslomka den Boden seiner Geburtsstadt und läuft schnurstracks in die Arme von Emma Kasupke, die ihn in tiefstem Ruhrpottsläng – und so, dass es bis Wanne-Eickel zu hören ist – anhaut: weiterlesen »
Detaillierte Bedenkenanmeldung nötig: Ständig Ärger mit zu niedrigen Aufbauhöhen
Diese Fälle landen immer wieder auf unserem Schreibtisch: Der Landschaftsgärtner soll einen Belag auf einer unterbauten Fläche, beispielsweise auf Balkonen, Laubengängen oder auf einer Tiefgaragendecke herstellen. Bei Beginn der Arbeiten wird aber festgestellt, dass die Aufbauhöhen für den Belag einschließlich der unter den Platten oder dem Pflaster liegenden Materialien (Bettung, Stelz- oder ähnliche Lagerkonstruktionen) und der notwendigen Entwässerungseinrichtungen (Rinnen, Dränage etc.) nicht ausreichend sind, um eine den Vorgaben und/oder den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Leistung zu erbringen. weiterlesen »
Verstehe Deinen Anwalt: Marmelade
Jetzt isser völlig durchgeknallt – mögen Sie denken – jetzt will er uns auch noch die Marmelade juristisch erklären. weiterlesen »