Generationen von Jurastudenten wurden in ihrem ersten Semester mit dieser Rechtsfigur gequält, sodass ich mit Verwunderung feststellen musste, dass wir uns an dieser Stelle bisher noch nicht hiermit beschäftigt haben. weiterlesen »
An spätere Konflikte denken: Rechnung „umgeschrieben“ – wer ist Vertragspartner?
Nicht selten kommt es vor, dass der Auftraggeber des Landschaftsgärtners diesen während oder nach der Leistungserbringung dazu auffordert, die Rechnung auf irgendjemand anderes auszustellen. Häufig werden hierfür steuerliche Gründe vorgebracht. weiterlesen »
Kaufrecht am Bau – Wie lange darf man Materialien prüfen?
Schon häufiger hatten wir an dieser Stelle auf die auch für den Landschaftsgärtner wichtige Regelung in § 377 des Handelsgesetzbuches (HGB) hingewiesen.
Hiernach muss der Käufer dann, wenn es sich beim Kauf um ein Handelsgeschäft handelt, die Ware „unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist“, untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer „unverzüglich“ Anzeige machen, da die Ware anderenfalls als genehmigt gilt und dem Käufer dann keinerlei Rechte mehr wegen eines Mangels (und auch einem Mangel gleichgestellten Falschlieferungen oder Mindermengen) zustehen. weiterlesen »
Verstehe deinen Anwalt: Das Schallzeichen
Liegen Sie auch sonntagsmorgens gerne länger im Bett? Steht das Bett in einem Haus neben einer Kirche, kann das problematisch werden. Nicht etwa wegen des vergleichsweise angenehmen Glockenklangs, sondern wegen dieser schillernden Hochzeitsgesellschaften, die nicht nur mit quietschenden Reifen, sondern auch mit Schallzeichen vorbeidüsen. weiterlesen »
Grundstücksgrenzen: Mein Tanzbereich – dein Tanzbereich
Die Älteren von uns erinnern sich: Neben dem Satz „Mein Baby gehört zu mir“ blieb vor allem die Unterscheidung zwischen „meinem Tanzbereich“ und „deinem Tanzbereich“ von dem in Dauerschleife wiederholten Film „Dirty Dancing“ in Erinnerung. Während wir Jungs in der Tanzschule uns durchaus etwas von der Coolness Johnnys abschneiden wollten, hätten wir es dennoch gerne gehabt, wenn wir etwas mehr in den Tanzbereich der Mädels hätten übertreten dürfen. weiterlesen »
Fortsetzung aus der DEGA 11/2019: VOB/B – alte Regelung neu interpretiert (2)
Rechtskräftig ist das Urteil des KG noch nicht; es hat die Revision zum BGH zugelassen. Der Autor geht nicht davon aus, dass der BGH dem KG zustimmen wird. Betrachtet man nämlich die Formulierung des § 2 Abs. 3 Nr. 2 und diejenige des § 2 Abs. 5 VOB/B, stellt man fest, dass beide Vorschriften sagen, dass der neue Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren sei. Da textlich kein Unterschied festzustellen ist, wird man davon ausgehen müssen, dass der BGH auch rechtlich keinen Unterschied sieht. weiterlesen »
VOB/B: Wenn der Berg nicht zum Propheten kommt – Aktuelle Urteile: alte Regelung neu interpretiert
In der DEGA 03/2018 haben wir kritisiert, dass die VOB/B in Ansehung des neuen Bauvertragsrechts keine Anpassung erfahren hat – das ist bis heute so. Dort haben wir dargelegt, dass somit die Unwirksamkeit insbesondere der wichtigen Nachtragsklauseln der VOB/B droht, wenn die VOB/B nicht insgesamt und ohne jede Änderung vereinbart oder sie gegenüber Verbrauchern verwendet wird. weiterlesen »
Verstehe deinen Anwalt – Die juristische Sekunde
Marty McFly konnte in die Zukunft und in die Vergangenheit reisen. Das ist nichts gegen einen Juristen. Juristen können die Zeit selbst beeinflussen. Und ich rede dabei nicht von juristischen Vorträgen, bei denen einem Minuten wie Jahre vorkommen. Nein! Es ist wichtig, dass wir uns auf das Kleine im Leben konzentrieren: auf die Sekunde. weiterlesen »
Anspruch auf Stellung einer § 648a BGB-Sicherheit verfährt in drei Jahren ab Vertragsschluss!
1. Die Verjährung des Anspruchs auf Sicherheitsleistung nach § 648a Abs. 1 BGB a.F. beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Bauvertrag geschlossen wurde (entgegen OLG Hamm, IBR 2016, 216). weiterlesen »
Verstehe Deinen Anwalt – Der Verrichtungsgehilfe
Aus unerfindlichen Gründen denke ich bei diesem antiquiert klingenden Begriff immer an den nächsten Termin beim Urologen. Der juristische Schwerpunkt des Wortes liegt aber weniger bei der „Verrichtung“, sondern mehr beim Gehilfen. weiterlesen »