Verträge mit Kunden – AGB vielfach überschätzt


Fast jeder hat sie und deshalb meinen auch viele am Baugeschehen beteiligte Unternehmen, dass man sie unbedingt haben müsse: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Häufig wird seitenweise Kleingedrucktes in irgendeiner Form zum Gegenstand von Verträgen gemacht. Da will der Landschaftsgärtner selbstverständlich nicht zurückstehen. weiterlesen »

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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