Verstehe deinen Anwalt: Die Anfechtung


Passiert Ihnen das auch? Da rutscht Ihnen versehentlich ein Satz raus, den Sie eigentlich direkt wieder zurücknehmen wollen? So zum Beispiel, wenn Sie des Abends vor dem Kinobesuch auf die Ankündigung Ihrer Frau, sie könne doch mal wieder das pinkfarbene Kleid anziehen, noch ganz fasziniert von der abendlichen Brotauflage äußern:

„Ach nee, damit siehst du immer aus wie Wurst in Pelle!“ Da würde man doch gerne wie einst Marty McFly in der Zeit zurückreisen. Es muss ja nicht das Jahr 1955 sein; eine Minute würde schon reichen. Während Wissenschaftler sich an diesem Problem die Zähne ausbeißen, hat der Jurist die Lösung natürlich längst gefunden: Die Anfechtung. Wusste man bei Abgabe einer Willenserklärung nicht, was man dort erklärt oder wollte man eine Erklärung dieses Inhalts gar nicht abgeben, wurde man bedroht oder arglistig getäuscht, kann man durch eine Anfechtungserklärung die nicht gewünschte Willenserklärung unter gewissen Umständen wieder wegwischen. Das, was man da gerade von sich gegeben hat, wird dann so bewertet, als hätte man es nie ausgesprochen. Quasi so, als würde man noch mal auf die Frage antworten und sagen können: „Schatz, das ist eine hervorragende Idee, aber vergiss nicht, den langen Poncho überzuwerfen!“

Erschienen im März 2019 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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