Verstehe Deinen Anwalt: lex specialis


Das „lex specialis“ hat nichts mit dem ewigen Gegner von Supermann, Lex Luthor, zu tun und lässt sich im Zweifel auch nicht auf der Karte des nächstgelegenen China-Imbisses finden.

Der vornehme lateinische Ausdruck wird von Juristen vielmehr dafür verwendet, um klarzustellen, dass rechtliche Vorschriften, die speziell für bestimmte Situationen und Beziehungen geschaffen wurden, regelmäßig den Vorschriften vorgehen, welche lediglich allgemein und abstrakt für einen weiten Anwendungsbereich bestehen. Wenn der Gesetzgeber sich dazu entschlossen hat, einen bestimmten Sachverhalt in einer ganz bestimmten Art und Weise zu regeln, dann soll diese Entscheidung nicht durch allgemeinere Vorschriften, bei denen dieser Sachverhalt möglicherweise gar nicht bedacht worden war, wieder aufgehoben werden.
Der Grundsatz, dass insoweit Spezielleres dem Allgemeinen vorgeht, gilt im Übrigen regelmäßig auch bei der Auslegung von Vereinbarungen und Verträgen. Dinge, die – bewusst – in einer ganz bestimmten, konkreten Art und Weise geregelt worden sind, dürfen grundsätzlich nicht durch allgemeine Absprachen der Parteien ausgehebelt werden, welche diese getroffen haben, ohne an den speziellen Umstand zu denken.

Erschienen im April 2020 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Pierstraße 1 · 50997 Köln · Tel.: 02236-92987-0 · Fax: 02236-92987-20 · rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de