Vorschrift und Realität – Keine Tricks bei der Abrechnung von Abböschungen


Bei der Abrechnung von Tief- und Erdbauarbeiten wird gerne getrickst, weil sich die Leistungen häufig nachträglich nicht mehr überprüfen und aufmessen lassen. Wenn keine rechtzeitige gemeinsame Feststellung des Zustandes der Arbeiten (§ 14 Abs. 2 Satz 2 VOB/B) stattgefunden hat und auch die vertraglichen Vereinbarungen keine eindeutigen Regelungen (beispielsweise über den Nachweis des angelieferten/abgefahrenen Erdmaterials nach Wiegescheinen) enthalten, bieten sich für den Bauunternehmer Chancen, „seine Ertragssituation zu optimieren“, aber auch Risiken. weiterlesen »

Verkauf durch Landschaftsgärtner – Wenn Bausätze mangelhaft sind


Manch ein Fall führt über das sogenannte Werklieferungsrecht nach § 650 BGB direkt ins Kaufrecht. Und das kann im Garten- und Landschaftsbau unter anderem dann vorkommen, wenn lediglich Bausätze verkauft werden oder unter Umständen dann, wenn Pflanzkübel geliefert werden. Ein in München verhandelter Fall, der sich um den Bausatz einer Fertiggarage drehte, kann hier einen Eindruck vermitteln. weiterlesen »

Verstehe Deinen Anwalt – Gefahrübergang


So mancher Elternteil mag sofort an den Zebrastreifen vor der Schule denken, über den man als Kind der 70er in den 80ern noch relativ entspannt mit rausgehaltenem Arm und Rolf Zuckowski im Ohr die letzten paar Meter zur Lernanstalt zurücklegen konnte. weiterlesen »

Planungsverantwortung – Wer plant, trägt auch die Verantwortung


Im Gespräch mit Landschaftsgärtnern sowie in einigen Leserbriefen taucht in letzter Zeit vermehrt die Frage nach der „Planungsverantwortung“ des Garten- und Landschaftsbauers auf. Meist stellt sich diese Frage, wenn der Landschaftsarchitekt als Planer fehlt. Trotzdem hilft es, das Thema mit verschiedenen Konstellationen zu betrachten. weiterlesen »

Verstehe Deinen Anwalt – Gattungsschuld


Rechtsanwälte und Bauunternehmer sind zwei ganz besondere Gattungen. Während die eine permanent über Risiken redet, hört die andere gefährlich oft nicht zu, weil ihr der Kunde (auch eine ganz eigene Gattung) im Nacken sitzt, der seinen Caipi trotz Fachkräftemangels noch im Sommer 2019 auf dem Sonnendeck schlürfen will. weiterlesen »

Verstehe Deinen Anwalt: Erstsitzung


Sitzen ist das neue Rauchen. Und nachdem man sich im Büro ein Rückenleiden ersessen hat, hat man Glück, wenn man stundenlang im Wartezimmer der örtlichen Orthopädiepraxis sitzen darf, weil zufällig ein Termin „schon nach 4 Wochen frei“ war. weiterlesen »

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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