Anwendungsgrundlagen
Das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) hat das bis zum 31.12.2008 geltende Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen (GSB) ersetzt, das jahrelang ein Schattendasein führte. Das neue Bauforderungssicherungsgesetz hat bereits zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung eine Bekanntheit erworben, die der Größe des Gesetzes (nur 2 Paragraphen) entgegenzustehen scheint. weiterlesen »