Das Bauforderungssicherungsgesetz Teil 1


Anwendungsgrundlagen

Das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) hat das bis zum 31.12.2008 geltende Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen (GSB) ersetzt, das jahrelang ein Schattendasein führte. Das neue Bauforderungssicherungsgesetz hat bereits zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung eine Bekanntheit erworben, die der Größe des Gesetzes (nur 2 Paragraphen) entgegenzustehen scheint. weiterlesen »

Wenn alles Zuviel ist – Kündigung!


Neben den speziellen gesetzlichen Kündigungsrechten des Werkvertragsrechts und den in der VOB/B geregelten Kündigungsmöglichkeiten gibt es noch eine Möglichkeit, ein bestehendes Bauvertragsverhältnis zu beenden: die Kündigung aus wichtigem Grund. Allerdings wird man sich nur selten hierauf berufen können. weiterlesen »

Kündigungsrechte des Auftragnehmers von Bauleistungen


Kündigung bei Bauverzögerungen

In der letzten Ausgabe hatten wir festgestellt, dass der Auftragnehmer bei einer dreimonatigen Bauunterbrechung einen Bauvertrag außerordentlich kündigen kann. Aber auch andere Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers können zu solch einem Kündigungsrecht führen. weiterlesen »

Was gibt es sonst noch bei § 648a BGB?


§ 648a BGB mag ein gutes Instrument für den Unternehmer sein, es ist jedoch nicht auf alle Bauvertragsverhältnisse anwendbar. Der Gesetzgeber hat vielmehr bewusst Ausnahmen vorgesehen, die für die in diesen Segmenten tätigen Unternehmen sehr ärgerlich sein können. weiterlesen »

Kündigung bei Bauunterbrechungen


Kündigungsrechte des Auftragnehmers von Bauleistungen

Der Bauunternehmer hat es schwer. Während sein Auftraggeber den Bauvertrag jederzeit frei kündigen darf, ist er selbst hieran gebunden, es sei denn, sein Auftraggeber gibt ihm einen guten Grund zur Kündigung. In der letzten Ausgabe hatten wir festgestellt, dass der Zahlungsverzug des Auftraggebers ein solcher guter Grund sein kann. weiterlesen »

Sicherheiten vor Gericht


Übergibt der Auftraggeber eine Sicherheit nach § 648a BGB nicht innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist, kann der Auftragnehmer die Arbeiten einstellen oder den Vertrag kündigen (vgl. Campos 06/09). Vielen Auftragnehmern ist damit aber nicht wirklich geholfen. Die Kündigung ist insbesondere bei Prestigeobjekten eher hinderlich. weiterlesen »

Kein Geld – keine Arbeit!


Die Kündigung des Auftragnehmers wegen Zahlungsverzuges

In der letzten Ausgabe hatten wir festgestellt, dass nur der Auftraggeber von Bauleistungen das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis frei und ohne besonderen Grund oder Anlass kündigen darf. weiterlesen »

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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