Bedenken anmelden: Wie weit reicht die Pflicht?


Zugegeben: Der Beschluss des OLG Braunschweig vom 28.7.2025 – 8U 67/20, den wir hier nun besprechen wollen, befasst sich eigentlich nicht unmittelbar mit der Bedenkenanmeldeverpflichtung im Bauvertragsrecht, sondern mit sogenannten deliktsrechtlichen Ansprüchen. weiterlesen »

Mängelbeseitigung: Zu gierig!


Verursacht ein Unternehmer einen Mangel, so hat er ihn zu beseitigen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und setzt der Besteller eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung, so kann der Besteller nach erfolglosem Fristablauf die Mängelbeseitigung auf Kosten des Unternehmers ausführen lassen (§ 637 Abs. 1 BGB). weiterlesen »

Mängelbeseitigung zugunsten des Kunden: Aus Alt mach Neu


Das Mängelrecht ist darauf ausgerichtet, dass der Auftraggeber das erhält, was er von vornherein bestellt hat, nämlich ein vollständiges, funktionales und optisch ansprechendes Werk. Allerdings soll er sich durch die Mängelbeseitigung nicht besserstellen können, als dies bei ursprünglich ordnungsgemäßer Leistungsausführung der Fall gewesen wäre. weiterlesen »

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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