Veröffentlichungen Bau- und Architektenrecht


------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2026:

Mängelbeseitigung zugunsten des Kunden: Aus Alt mach Neu

Das Mängelrecht ist darauf ausgerichtet, dass der Auftraggeber das erhält, was er von vornherein bestellt hat, nämlich ein vollständiges, funktionales und optisch ansprechendes Werk. Allerdings soll er sich durch die Mängelbeseitigung nicht besserstellen können, als dies bei ursprünglich ordnungsgemäßer Leistungsausführung der Fall gewesen wäre.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Februar 2026:

Anerkannte Regeln der Technik: Sind DIN-Normen das Nonplusultra?

DIN-Normen bestimmen den baulichen Alltag. Weicht der Unternehmer von entsprechenden Regelwerken ab, wird dies gemeinhin mit einem Mangel seiner Leistung gleichgesetzt. Meist wird dies damit begründet, dass DIN-Vorschriften und ähnliche Regelwerke eine Vermutung in sich trügen, die anerkannten Regeln der Technik abzubilden.
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Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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