Veröffentlichungen Bau- und Architektenrecht 2015


------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Oktober 2015:

Das erste Urteil zum neuen Verbraucherrecht ist da!

Wir hatten innerhalb der DEGA bereits umfassend über das neue Verbraucherrecht informiert. Nun hat das erste Gericht, nämlich das Amtsgericht Bad Segeberg (Urteil vom 13.04.2015 – 17 C 230/14), hierzu eine Entscheidung gefällt.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2015:

Abnahmeverweigerung bei geringen Mängeln unzulässig

Gerade bei Verträgen mit Verbrauchern beobachten wir immer wieder, dass Abnahmen verweigert werden, obwohl nur absolut geringfügige Mängel vorhanden sind. Nun kann man sicherlich nachvollziehen, dass ein Kunde durchaus eine ordnungsgemäße, also mangelfreie Leistung erwarten kann.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2015:

Gelten per E-Mail versandte Schriftstücke?

In der DEGA 07/2012 hatten wir bereits über eine Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 30.04.2012 – 4 U 269/11) berichtet, wonach mittels einfacher E-Mail eine zwischen den Parteien vereinbarte Schriftform nicht eingehalten werden sollte.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2015:

Sicherheiten vielfach unwirksam

Auftragnehmer haben sich daran gewöhnt, Sicherheiten für die Vertragserfüllung oder die Mängelhaftung zu stellen. In der freien Wirtschaft werden insofern meistens Beträge von 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungssicherheit und 5 % der Abrechnungssumme als Gewährleistungssicherheit verlangt. Wird man für öffentliche Auftraggeber tätig, reduzieren sich die Beträge häufig auf 5 % für Vertragserfüllungssicherheiten und 3 % für Gewährleistungssicherheiten.
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Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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