Veröffentlichungen Bau- und Architektenrecht 2009


------ Veröffentlicht in der Campos im Dezember 2009:

Ein Hoffnungsschimmer? Sicherheiten bei Verbrauchern

Fast ohne Vorwarnung hat uns das Oberlandesgericht Celle ein Urteil beschert, welches auch im Privatgartenbereich zu einer Sicherheit des Unternehmers führen könnte. Noch ist nicht ganz sicher, wie der BGH die dortige Argumentation aufnehmen wird. Das Urteil zeigt jedoch Licht am Ende des Tunnels.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Dezember 2009:

Das Bauforderungssicherungsgesetz Teil 2

Wie gebe ich Baugeld aus?

GaLaBauIn der letzten Ausgabe haben wir uns damit beschäftigt, ob das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) im Garten- und Landschaftsbau tatsächlich in allen Bereichen Anwendung findet. Nun wollen wir klären, was das BauFordSiG überhaupt absichern soll und was zu beachten ist. Es geht hierbei um die korrekte Verwendung von „Baugeld“.
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------ Veröffentlicht in der Campos im November 2009:

Kündigung des Auftraggebers – Verzug

In der Praxis kommen Kündigungen des Auftraggebers von Bauleistungen viel häufiger vor, als Kündigungen der Unternehmer. Obwohl die Rechte des Auftraggebers dabei viel weiter gehen, als die des Auftragnehmers, ist dieser nicht rechtlos gestellt.
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------ Veröffentlicht in der Campos im November 2009:

Das Bauforderungssicherungsgesetz Teil 1

Anwendungsgrundlagen

Das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) hat das bis zum 31.12.2008 geltende Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen (GSB) ersetzt, das jahrelang ein Schattendasein führte. Das neue Bauforderungssicherungsgesetz hat bereits zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung eine Bekanntheit erworben, die der Größe des Gesetzes (nur 2 Paragraphen) entgegenzustehen scheint.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Oktober 2009:

Wenn alles Zuviel ist – Kündigung!

Neben den speziellen gesetzlichen Kündigungsrechten des Werkvertragsrechts und den in der VOB/B geregelten Kündigungsmöglichkeiten gibt es noch eine Möglichkeit, ein bestehendes Bauvertragsverhältnis zu beenden: die Kündigung aus wichtigem Grund. Allerdings wird man sich nur selten hierauf berufen können.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Oktober 2009:

Die „freie“ Kündigung des Vertrages

Die Kündigung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig unangenehm – meist für beide Seiten. Dies gilt auch und im Besonderen für die freie Kündigung, die wir hier behandeln.
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------ Veröffentlicht in der Campos im September 2009:

Kündigungsrechte des Auftragnehmers von Bauleistungen

Kündigung bei Bauverzögerungen

In der letzten Ausgabe hatten wir festgestellt, dass der Auftragnehmer bei einer dreimonatigen Bauunterbrechung einen Bauvertrag außerordentlich kündigen kann. Aber auch andere Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers können zu solch einem Kündigungsrecht führen.
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------ Veröffentlicht in der Campos im September 2009:

Was gibt es sonst noch bei § 648a BGB?

§ 648a BGB mag ein gutes Instrument für den Unternehmer sein, es ist jedoch nicht auf alle Bauvertragsverhältnisse anwendbar. Der Gesetzgeber hat vielmehr bewusst Ausnahmen vorgesehen, die für die in diesen Segmenten tätigen Unternehmen sehr ärgerlich sein können.
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------ Veröffentlicht in der Campos im August 2009:

Schlupflöcher für den Auftraggeber

Fallen wir einmal mit der Tür ins Haus: Viele Schlupflöcher gibt es nicht, die die Auftraggeber nutzen können, auch wenn sie es immer wieder versuchen.
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------ Veröffentlicht in der Campos im August 2009:

Kündigung bei Bauunterbrechungen

Kündigungsrechte des Auftragnehmers von Bauleistungen

Der Bauunternehmer hat es schwer. Während sein Auftraggeber den Bauvertrag jederzeit frei kündigen darf, ist er selbst hieran gebunden, es sei denn, sein Auftraggeber gibt ihm einen guten Grund zur Kündigung. In der letzten Ausgabe hatten wir festgestellt, dass der Zahlungsverzug des Auftraggebers ein solcher guter Grund sein kann.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Juli 2009:

Sicherheiten vor Gericht

Übergibt der Auftraggeber eine Sicherheit nach § 648a BGB nicht innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist, kann der Auftragnehmer die Arbeiten einstellen oder den Vertrag kündigen (vgl. Campos 06/09). Vielen Auftragnehmern ist damit aber nicht wirklich geholfen. Die Kündigung ist insbesondere bei Prestigeobjekten eher hinderlich.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Juli 2009:

Kein Geld – keine Arbeit!

Die Kündigung des Auftragnehmers wegen Zahlungsverzuges

In der letzten Ausgabe hatten wir festgestellt, dass nur der Auftraggeber von Bauleistungen das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis frei und ohne besonderen Grund oder Anlass kündigen darf.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Juni 2009:

Die Anforderung der Sicherheit

Einige Grundlagen zur Anforderung der Sicherheit nach § 648a BGB hatten wir in der letzten Ausgabe der Campos bereits festgehalten.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Juni 2009:

Die freie Kündigung

Vom Angebot zur Mängelhaftung – die Abwicklung eines Bauvorhabens

Im Regelfall wird ein Bauvertragsverhältnis durch eine Fertigstellung des Bauvorhabens, eine Abnahme und Schlussabrechnung und schließlich durch den Ablauf der Gewährleistungsfristen beendet.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Mai 2009:

Sicherheit für den Unternehmer

Man kennt es fast nicht anders: Auftraggeber von Bauleistungen lassen sich Sicherheiten in großer Zahl versprechen. Der Bauunternehmer hingegen geht mit seinen Arbeiten regelmäßig in Vorleistung und versäumt es, eigene Sicherheiten zu verlangen.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Mai 2009:

Fallen bei Sicherheiten

In dem letzten Teil unserer kleinen Serie zu Sicherheiten wollen wir noch einmal die aus unserer Praxiserfahrung wichtigsten Gesichtspunkte und Problemfälle im Zusammenhang mit der Handhabung von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheiten auflisten:
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------ Veröffentlicht in der Campos im April 2009:

Der Sicherheitseinbehalt

Für Auftraggeber scheint es ein Sport zu sein, Rechnungen der GaLaBau-Betriebe zu kürzen. Besonders beliebt sind hierbei so genannte Sicherheitseinbehalte. Dabei wird gerne weit über das Ziel hinaus geschossen. Für derartige Einbehalte geltend nämlich strenge Regelungen.
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------ Veröffentlicht in der Campos im April 2009:

Die Neuregelung der Abschlagszahlungen

Ohne besondere vertragliche Vereinbarungen hatte der Bauunternehmer nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Gesetzeslage kaum Möglichkeiten, Abschlagszahlungen verlangen. Nach der alten, gründlich misslungenen Fassung des § 632a BGB konnte eine Abschlagszahlung nämlich nur für „in sich abgeschlossene Teile des Werkes“ verlangt werden.
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------ Veröffentlicht in der Campos im März 2009:

Darf bei Mängeln die Zahlung verweigert werden?

Angebliche Mängel der Leistung werden spätestens dann behauptet, wenn der Unternehmer seine Vergütung haben möchte. Nicht selten wird behauptet, es seien Mängel vorhanden und man zahle bis zu deren Beseitigung gar nichts. Geht das überhaupt?
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------ Veröffentlicht in der Campos im März 2009:

Die Bürgschaft als Sicherheit

In der letzten Ausgabe der Campos haben wir Ihnen die verschiedenen möglichen Arten der Sicherheit aufgezählt. In der Realität spielen im Wesentlichen 2 Sicherungsformen eine Rolle, während die anderen Varianten kaum vorkommen.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Februar 2009:

Sicherheiten – es muss nicht immer die Bürgschaft sein

In der letzten Ausgabe hatten wir festgestellt, dass der Auftragnehmer von Bauleistungen Sicherheiten für die Vertragserfüllung und die Gewährleistung nur dann stellen muss, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Februar 2009:

Regelungen zur Abschlagsrechnung – Segen oder Fluch?

Die bisherige gesetzliche Regelung für Abschlagszahlungen war schlicht und ergreifend unbrauchbar. Nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage sollte man Abschlagszahlungen nur verlangen können, wenn in sich abgeschlossene Teilleistungen vorlagen.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Januar 2009:

Die Vertragserfüllungssicherheit und die Sicherheit für Mängelansprüche Teil 1: Grundlagen

Man kennt sie, die Diskussion um Sicherheiten. Gewerbliche Auftraggeber wollen regelmäßig möglichst vollständig gesichert sein, Auftragnehmer wissen zumeist nicht, ob und wie sie sich gegen unberechtigte oder überhöhte Sicherungsverlangen wehren können. In der heutigen Ausgabe zeigen wir erst einmal die üblichen Sicherungsformen und welchen Voraussetzungen sie unterliegen.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Januar 2009:

Das Forderungssicherungsgesetz – Teil 1

Am 01.01.2009 tritt das so genannte Forderungssicherungsgesetz in Kraft. Damit verbunden sind erhebliche Änderungen in dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welches Grundlage jeder Bauausführung ist. In dieser und den folgenden Ausgaben der Campos werden wir darüber berichten.
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