Veröffentlichungen Bau- und Architektenrecht 2016
------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Dezember 2016:
Kein Recht auf Schlussrechnungsprüfung – Aufmaß nur vom Auftragnehmer
Vielfach beschweren sich Landschaftsbauunternehmen bei uns, sie hätten vom Auftraggeber keine ordentliche Schlussrechnungsprüfung erhalten und wüssten nun nicht, was genau gekürzt worden sei. Wir mögen doch beim Auftraggeber eine konkrete Darlegung verlangen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im November 2016:
Bauzeitverlängerung und Abrechnung
Als erste Folge einer tatsächlich bestehenden Behinderung des Auftragnehmers, welche formell ordnungsgemäß angezeigt worden ist, verlängert sich die Bauzeit.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im November 2016:
Zahlungsvoraussetzung – Rechnungen sind prüfbar auszugestalten
Rechnungen innerhalb der VOB/B sind prüfbar auszugestalten. Dies ordnet § 14 Abs. 1 VOB/B unmissverständlich an, wobei diese Vorschrift ausweislich der Regelung zu § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B ausdrücklich auch für Abschlagszahlungen gilt.
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------ Veröffentlicht in der imr-online im Oktober 2016:
Wann und wie sind Reparaturmaßnahmen anzukündigen?
Der Vermieter muss dem Mieter Beginn, Dauer und Umfang von Reparaturarbeiten sowie mögliche dadurch bedingte Beeinträchtigungen rechtzeitig mitteilen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Oktober 2016:
Vertrag – Fehlende Unterschrift heißt nicht: Vertrag nicht geschlossen
Auftraggeber sind häufig darauf erpicht, dass sich die eigenen Vertragsbedingungen durchsetzen. Trotzdem zeigt sich immer wieder eine recht seltsame Vorgehensweise: Nicht selten sendet ein Auftraggeber zunächst einen vom ihm noch nicht unterschriebenen Vertragstext mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung zu.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im September 2016:
Neu- und Umbau von Gebäuden mit Aussenanlagen – Auftraggeber übergibt fehlerhafte Pläne und haftet
Der BGH hat am 14.07.2016 (Az. VII ZR 193/14) ein Urteil erlassen, welches nicht nur für den Landschaftsgärtner, sondern auch für den Landschaftsarchitekten von einigem Interesse sein kann.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im August 2016:
Gesetzesvorhaben – Was das neue Bauvertragsrecht bringen wird (2)
Bestrebungen, erstmals in das Bürgerliche Gesetzbuch ein eigenes Bauvertragsrecht einzugliedern, sind seit längerem im Gange. Jetzt aber nimmt das neue Gesetz deutliche Formen an. Ziel der Regierungskoalition ist es, noch in dieser Legislaturperiode das neue Bauvertragsrecht zu verabschieden. Die Beschreibung der Änderungen im Gesetz ist sehr umfangreich. Dies ist die Fortsetzung aus DEGA 7/2016.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juli 2016:
Gesetzesvorhaben – Was das neue Bauvertragsrecht bringen wird (1)
Bestrebungen, erstmals in das bürgerliche Gesetzbuch ein eigenes Bauvertragsrecht einzugliedern, sind seit längerem im Gange. Jetzt aber nimmt das neue Gesetz deutliche Formen an.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2016:
Das gemeinsame Aufmaß – eine selten genutzte Chance
Wenn mir Fälle vorgelegt werden, stelle ich eines relativ häufig fest: Ein gemeinsames Aufmaß liegt nicht vor. Dabei wäre es doch so einfach, durch ein gemeinsames, frühzeitig genommenes Aufmaß dem Streit aus dem Wege zu gehen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2016:
Wann erfüllt die E-Mail die erforderliche Schriftform?
Es ist derzeit offensichtlich ein Dauerbrenner: Zwischen den Parteien eines Vertrages wird für einzelne Erklärungen die Einhaltung der Schriftform vereinbart.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2016:
Die VOB/B 2016
In unregelmäßigen Abständen wird die VOB/B überarbeitet, ebenso wie dies mit den sonstigen Teilen der VOB geschieht.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Februar 2016:
Bauablaufstörungen: Ohne bauablaufbezogene Darstellung gibt es kein Geld!
Immer wieder werde ich von Mandanten kontaktiert, die mir berichten, dass ein Bauvorhaben ganz erheblich in Verzug geraten ist, weil Vorleistungen nicht fertiggestellt wurden.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2016:
Kann die funktionierende Leistung mangelhaft sein?
Ein Landschaftsbauunternehmen soll eine Hauszuwegung pflastern. Hierzu hat es von einem Landschaftsarchitekten einen Plan und ein Leistungsverzeichnis bekommen.
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