Der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Eine Vielzahl von Anwälten nimmt für sich in Anspruch, im Mietrecht tätig zu sein und in diesem Rechtsgebiet über Erfahrungen und Kenntnisse zu verfügen. Leider stellt sich bei komplizierteren Sachverhalten und Rechtsfragen jedoch immer wieder heraus, dass es mit diesen Qualifikationen nicht allzu weit her ist. Die Suche nach einem zur optimalen Rechtsvertretung geeigneten Spezialisten gerät dadurch leicht zum Roulette.

Der Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht dokumentiert in objektiver Weise das Vorliegen einer besonderen Spezialisierung im Recht der Miete und Immobilien. Die Verleihung erfolgt nach den in der Fachanwaltsordnung (FAO) festgelegten Qualitätsstandards (näheres hierzu finden Sie hier).

Diese erfordern unter anderem einen Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen in den folgenden Spezialbereichen:

  • Recht der Wohnraummietverhältnisse
  • Recht der Wohnraummietverhältnisse
  • Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht
  • Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts

Herr Rechtsanwalt Klaus Feckler führt seit dem 20.01.2010 den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig zu Themen des Miet- und Immobilienrechts.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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