Miet- und Immobilienrecht

Grund und Boden ist das einzige Rechtsgut, welches wir in unserer modernen Gesellschaft nicht beliebig vervielfachen können. Diese Knappheit des Gutes „Immobilie“ und die umgekehrt aus dem Eigentum oder Besitz an einer Immobilie oder einem Teil hiervon resultierende „gefühlte“ Sicherheit führt zu einer hohen Wertschätzung.

Dies hat auch Auswirkungen auf die Rechtswirklichkeit: Das Recht der Immobilien, insbesondere das Mietrecht, ist durch eine Vielzahl spezialgesetzlicher Vorschriften und eine kaum überschaubare Judikatur geprägt. In diesem Dschungel von Vorschriften und Regeln ist das Einzelunternehmen oder die einzelne Person ohne qualifizierte rechtliche Beratung nahezu verloren.

Hinzu kommt, dass die jeweilige Immobilie für den Einzelnen häufig den mit Abstand größten Wertgegenstand seines Vermögens darstellt, für dessen Erwerb er sich teilweise für nahezu die Hälfte seiner Lebenszeit verschuldet hat. Rechtliche Fehltritte beim Erwerb, Verkauf oder Vermietung können deshalb schnell zur Insolvenz oder zum persönlichen Ruin führen.

In diesen wichtigen, teilweise sogar existenziellen Situationen stehen wir Ihnen mit unserem qualifizierten Rechtsrat zur Seite. Über kontinuierliche Fortbildung und langjährige praktische Erfahrungen sind uns typische Fallstricke und rechtliche Risiken bekannt.

Im Mietrecht unterstützen und beraten wir Sie bei der Erstellung, Gestaltung und Überprüfung vertraglicher Vereinbarungen und begleiten sie im laufenden Mietverhältnis bei Gewährleistungsansprüchen und Mängelrügen, Betriebskostenabrechnungen und Vertragsverstößen. Im Rahmen der Abwicklung beendeter Mietverhältnisse helfen wir Ihnen bei der Wahrung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit Rückbaupflichten, Schönheitsreparaturen und der Abrechnung der Mietkaution.

Beim Erwerb oder Verkauf eine Immobilie begleiten wir Sie in den Vertragsverhandlungen, fertigen oder überprüfen vertragliche Vereinbarungen, verhandeln diese und unterstützen Sie in Fragen der Maklerprovision. Auch im Nachbarrecht oder vergleichbaren Konflikten mit Dritten, deren Verhalten sich auf Ihr Grundeigentum auswirkt, stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Entsprechend unserer Philosophie versuchen wir dabei mit Ihnen, rechtliche Konflikte möglichst frühzeitig zu entschärfen. In Ihrem wirtschaftlichen Interesse ist es unser Ziel, dem jeweiligen Gegenüber zu ermöglichen, sein Gesicht zu wahren. Gelingt dies beispielsweise in dem von gegenseitigen Vertrauensbeziehungen geprägten Mietvertragsverhältnis nicht, wäre die nächste juristische Auseinandersetzung bereits vorprogrammiert.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Pierstraße 1 · 50997 Köln · Tel.: 02236-92987-0 · Fax: 02236-92987-20 · rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de