Veröffentlichungen Verstehe Deinen Anwalt


------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2023:

Leitungskabelschäden und kein Ende: Wo Leitungen verlaufen könnten, Auskunft einholen

Zwar sind die Sorgfaltspflichten desjenigen, der insbesondere im öffentlichen Bereich Tiefbauarbeiten ausführt, durchaus streng, allerdings neigen die Leitungsinhaber und Betreiber, insbesondere Telekommunikationsunternehmen, nach unserer Erfahrung zu Folgendem: Wenn auch nur im Entferntesten die theoretische Möglichkeit einer Schadensverursachung durch einen Bauunternehmer besteht, nehmen sie diesen mit großer Vehemenz auf Schadensersatz in Anspruch, auch wenn hierfür keine greifbaren Anhaltspunkte, geschweige denn belastbare Nachweise existieren.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2023:

Mangelursache ungeklärt: Auftragnehmer haftet trotz Abnahme!

Mit der Abnahme einer Werkleistung erfolgt eine sogenannte Beweislastumkehr: Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass seine Leistungen mangelfrei sind. Nach der Abnahme muss der Auftraggeber beweisen, dass ein Mangel auf eine zum Zeitpunkt der Abnahme nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2023:

Verstehe Deinen Anwalt: Streitgegenständlich

Wir Juristen verwenden ja häufig Begriffe, welche dem Normalbürger fremd sind. Ein typisches Beispiel ist das vom Streitgegenstand abgeleitete Adjektiv „streitgegenständlich“.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Februar 2023:

Verstehe Deinen Anwalt: Gerichtsnahe Mediation

Treffen sich zwei Anwälte, sagt der eine: „Ich mach‘ jetzt nach Feierabend Entspannungsübungen!“ Da erwidert der andere: „Echt? Ich entspann mich nachher bei Gericht im Mediationstermin!“
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Februar 2023:

Baugewerke: Keine Angst vor dem Verbraucherbauvertrag!

In jüngster Zeit ist in Diskussion, wann ein sogenannter Verbraucherbauvertrag vorliegt, bei dem Unternehmern zusätzliche Pflichten auferlegt und den Verbrauchern weitergehende Rechte eingeräumt sind. Nach der Definition des § 650i Abs. 1 BGB sind Verbraucherbauverträge solche, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2023:

Verstehe Deinen Anwalt: Das Rubrum

Dieses possierliche Wesen aus der Zauberwelt der Juristerei begegnet einem in verschiedenen Formen, beispielsweise ganz klein als „Kurzrubrum“ oder aber voll, wobei das „volle Rubrum“ entgegen weitverbreiteter Auffassung nicht unter den Einflüssen einer durchzechten Nacht steht.
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Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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