1. Die Klausel, wonach ein Nachmieter dann geeignet ist, wenn „seine finanziellen Verhältnisse sowie die Aufrechterhaltung seines Betriebs als gesichert gelten können“, gibt dem Vermieter eines Ladenlokals das Recht, die Zustimmung zu einem Mieterwechsel von der Erteilung einer Selbstauskunft und einem Bonitätsnachweis des Nachmietinteressenten abhängig zu machen.
2. Überlässt der Mieter die Mietsache vertragswidrig einem Dritten, kann der Vermieter nach Abmahnung das Mietvertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.10.2020 – 3 U 191/19
BGB §§ 242, 543 Abs. 2 Nr. 2, § 985
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------ Veröffentlicht in der ibr-online im März 2021:
Unerlaubte „Nachvermietung“ ist Kündigungsgrund!