Basis einer Preisanpassung ist nicht nur der Mengenansatz, sondern können auch Eingriffe des Auftraggebers sein. Doch was gilt, wenn sich Mengen ohne bewussten Eingriff ändern?
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2021:
Veröffentlichungen Garten- und Landschaftsbau
------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2021: Basis einer Preisanpassung ist nicht nur der Mengenansatz, sondern können auch Eingriffe des Auftraggebers sein. Doch was gilt, wenn sich Mengen ohne bewussten Eingriff ändern? ------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2021: Gerichtsurteil mit Tragweite – Augen auf bei Mängelrügen
Ein aktuelles Urteil zum Mängelrecht ist Anlass, um einmal einen Schnellkurs dazu abzuhalten. Denn ein Bau ohne Mängel ist fast nicht vorstellbar. ------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2021: Vergütung von „Zusatzleistungen“: Wenn es denn nötig war…
Wer kennt das nicht: Man ist im größten Baurausch gefangen, arbeitet sich durch das LV und stellt plötzlich fest, dass der Planer des Auftraggebers vergessen hat, für den SUV-Stellplatz die Tragschicht auszuschreiben. ------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2021: Vertragsstrafen – Der (zu) gierige Auftraggeber
Natürlich ist es ärgerlich, wenn ein Unternehmer mit seiner Bauleistung nicht aus dem Quark kommt, auch wenn im Landschaftsbau die verspätete Fertigstellung einer Gartenanlage nicht die Bezugsfähigkeit eines Objekts behindert. Das gibt Auftraggebern aber nicht das Recht, sich auf Kosten des Auftragnehmers zu bereichern. ------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Februar 2021: Auch bei kleinen Gefälligkeiten: Wer pflegt, der haftet auch!
„Können Sie mir noch einen Gefallen tun?“, fragt ein Gartenkunde. „Na klar, ist doch Ehrensache“, antwortet man spontan und denkt „Ist ja nur eine Kleinigkeit“. Daraus kann jedoch größerer Ärger werden, weil Auftragnehmer bei Schäden dann ebenso haften wie bei einem regulären Auftrag. ------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2021: Schadenersatzansprüche – Die überraschende Reichweite von Mängelrechten
Dass Mängel zu beseitigen sind, leuchtet ein. Dass dann, wenn man sich der Beseitigung verweigert, der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Unternehmers beseitigen lassen kann, ist auch bekannt. Die mangelhafte Ausführung hinzunehmen und eine Minderung durchzusetzen, ebenfalls. Die Mängelrechte enden an dieser Stelle noch immer nicht. ------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2021: Auswirkungen der Nachfolgeleistungen: Manchmal müssen Bauunternehmer Hellseher sein
Bedenkenanmeldungen sind nicht nur sinnvoll, wenn es um die eigenen zu erbringenden Leistungen geht. Auch wenn die nachfolgenden Leistungen möglicherweise dazu führen können, dass das Werk nicht funktionstüchtig oder nicht mängelfrei sein wird, sollte der Auftragnehmer Bedenken anmelden.
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