Fortbildungen und Fortbildungsbescheinigungen

Die ständige Weiterentwicklung des Rechts – beispielsweise durch neue oder geänderte Gesetze und höchstrichterliche Entscheidungen – verlangt, dass Rechtsanwälte sich kontinuierlich und regelmäßig fortbilden.

Eigentlich sollte dies selbstverständlich sein. Leider sieht die Realität häufig anders aus.

Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistung auch nach außen hin sichtbar zu machen, hat sich der Deutsche Anwaltverein deshalb dazu entschieden, seit dem Jahr 2005 die Rechtsanwälte, die Ihrer Fortbildungsverpflichtung nachkommen, mit einer jährlichen Fortbildungsbescheinigung auszuzeichnen.

Da wir größten Wert auf kontinuierliche Fortbildung und Wissenserweiterung legen, haben beide Rechtsanwälte diese Bescheinigung seit ihrer Einführung im Jahre 2005 jährlich als Auszeichnung für ihre besuchten Fortbildungsveranstaltungen erhalten und werden auch in Zukunft Sorge dafür tragen, diesen für den Rechtssuchenden wichtigen Nachweis erbringen zu können.

Wir freuen uns, Ihnen unseren eigenen, hohen Anspruch an die Qualität unserer Leistungen hierdurch nachweisen zu können.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
Pierstraße 1 · 50997 Köln · Tel.: 02236-92987-0 · Fax: 02236-92987-20 · rechtsanwaelte@bussmann-feckler.de