Veröffentlichungen Bau- und Architektenrecht 2024
------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im September 2024:
Beendigung des Bauvorhabens: Schnell noch eine Abschlagsrechnung
Dieser Fall begegnet mir immer wieder: Das Bauvorhaben ist quasi beendet und der Unternehmer müsste nun schlussrechnen. Da er weiß, dass die Schlussrechnung mit einigem Aufwand verbunden ist und der Besteller diese zunächst intensiv prüfen wird, kommt er zu dem Schluss, dass es sinnvoll sei, noch schnell eine Abschlagsrechnung zu versenden.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im September 2024:
Schwarzarbeit: Die Schlinge zieht sich weiter zu
Schon oft haben wir in DEGA davor gewarnt, Arbeiten nach einer Schwarzgeldabrede durchzuführen. Zu massiv sind mittlerweile die Rechtsfolgen, die damit einhergehen: Jeder Werkvertrag, dem eine Schwarzgeldabrede zugrunde liegt, ist nichtig – ohne Diskussion und ohne jede Möglichkeit der Heilung.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juli 2024:
Die ungeliebte Vertragsstrafe: BGH schützt Auftragnehmer
Auftraggeber verwenden gerne und häufig Vertragsstrafenklauseln, um im Falle der Terminüberschreitung relativ leicht eine Strafzahlung vom Auftragnehmer zu erhalten, ohne lang und breit darlegen zu müssen, dass überhaupt ein und welcher Schaden durch die Fristüberschreitung entstanden ist.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juli 2024:
Fristen für Sicherheiten: So kann die Bürgschaft wertlos werden
Wir haben in DEGA bereits häufiger den § 650f BGB besprochen, mit dem der Auftragnehmer von seinem Auftraggeber ohne jede weitere Vereinbarung eine sogenannte Bauhandwerkersicherheit fordern kann. Diese deckt dabei die gesamte noch ausstehende Vergütung der vereinbarten Leistungen ab und kann um 10 % für etwaige Nebenforderungen, wie Zinsen oder Kosten erweitert werden.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juni 2024:
Bauleistungen: Nutzung ist noch lange keine Abnahme
In der Theorie weiß (nahezu) jeder Landschaftsgärtner, wie wichtig eine Abnahme seiner Leistungen ist. In der Praxis wird aber doch immer wieder keine (förmliche) Abnahme durchgeführt. Wenn dann über die Fälligkeit einer Schlussrechnungsforderung gesprochen oder über vermeintliche Mängel und die diesbezügliche Beweislastverteilung diskutiert wird, beginnt man auf einmal händeringend, nach Umständen zu suchen, welche eine konkludente Abnahme begründen könnten.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2024:
Bauleistungen: Herstellervorschriften als Regeln der Technik?
Auch wenn dies im BGB-Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, sind Bauleistungen stets nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Während die VOB die anerkannten Regeln der Technik in § 13 Abs. 1 S. 2 ausdrücklich als Leistungssoli erwähnt, wird es innerhalb des BGB schlicht in die „vereinbarte Beschaffenheit“ hineingelesen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2024:
Die ungeliebte Vertragsstrafe: BGH schützt Auftragnehmer
Auftraggeber verwenden gerne und häufig Vertragsstrafenklauseln, um im Falle der Terminüberschreitung relativ leicht eine Strafzahlung vom Auftragnehmer zu erhalten, ohne lang und breit darlegen zu müssen, dass überhaupt ein und welcher Schaden durch die Fristüberschreitung entstanden ist.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2024:
Fristen für Sicherheiten – So kann die Bürgschaft wertlos werden
Wir haben in DEGA bereits häufiger den § 650f BGB besprochen, mit dem der Auftragnehmer von seinem Auftraggeber ohne jede weitere Vereinbarung eine sogenannte Bauhandwerkersicherheit fordern kann.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2024:
Zum passenden Gewerk: Der falsche Gutachter
Zur Abwechslung wollen wir einmal etwas Prozessuales diskutieren. Das geschieht, weil viele Anwälte, die sich nicht allzu oft mit baurechtlichen Spezialthemen befassen, über die Auswahl von Sachverständigen durch das Gericht gerne hinweggehen, wenn die Mandanten sie nicht darauf hinweisen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2024:
Störungen des Bauablaufs – ein ewiges Ärgernis: Behinderungen und Mehrkosten
Bauablaufstörungen sind für niemanden erstrebenswert; gerade der Auftragnehmer hat regelmäßig darunter zu leiden. Immer wieder muss ich Fälle bearbeiten, in denen der Auftragnehmer nach Beendigung einer Baumaßnahme vom Auftraggeber Schadensersatz, Entschädigung oder eine zusätzliche Vergütung wegen Bauzeitverzögerungen erwirken möchte.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2024:
Regelungen in Verträgen – Skonto gibt es nur, wenn es schnell geht
Bei Verträgen gilt der Grundsatz, dass es sich beim Skonto um eine Belohnung für eine vorfällige Zahlung handeln soll. Regelungen, die eine Skontierung auch dann noch erlauben, wenn sich der Schuldner bereits in Zahlungsverzug befindet, sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig unwirksam.
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