Veröffentlichungen Bau- und Architektenrecht 2017


------ Veröffentlicht in der DEGA-Galabau im November 2017:

Bau- und Nachbarrecht – Vorsicht vor dem Nachbarn

Immer wieder werden wir Baurechtsanwälte von Landschaftsgärtnern um Rat gefragt, wenn sie Arbeiten im Bereich von Grundstücksgrenzen ausführen sollen und merken, dass der Nachbar ihres Kunden damit so nicht einverstanden ist. Auch wenn die Vorschriften Ländersache sind – es gibt ein paar Verhaltensregeln zu beachten. In jedem Fall ist Vorsicht geboten.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im August 2017:

Sichtbare Baumaterialien – Vorsicht bei Verwendung alternativer Produkte

Ein häufiger Fall: Der öffentliche oder durch einen Architekten beratene Auftraggeber schreibt bestimmte Betonwerksteinplatten aus. Der Auftragnehmer meint, er kenne ein besseres oder genauso gutes, aber billigeres Material und schlägt dem Auftraggeber vor, dieses zu verwenden, was dann auch geschieht.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im August 2017:

Baustrom, Bauwasser etc. – Umlage oft nicht zulässig!

Mit Urteil vom 10.06.1999 (Az. VII ZR 365/98) hatte der Bundesgerichtshof eine Vertragsklausel des Auftraggebers, wonach die Verbrauchskosten für Bauwasser mit 1,2 % des Endbetrages von der Schlussrechnung abgezogen werden sollte, mit der Begründung für wirksam erachtet,
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juli 2017:

Keine Ansprüche – Noch einmal Schwarzarbeit

In DEGA 5/2017 hatten wir auf die Gefährlichkeit von Schwarzgeldabreden hingewiesen und betont, dass in diesem Fall der gesamte Vertrag nicht ist und keine Seite mehr Ansprüche hieraus ableiten kann.
Nun lässt sich darüber nachdenken, ob es nicht möglich sein könnte, zur Vermeidung der Unwirksamkeit des gesamten Vertragsverhältnisses und zum hiermit verbundenen Verlust sämtlicher Ansprüche hieraus für eine bereits geleistete Barzahlung nachträglich noch eine ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen und die betreffende Zahlung (erst) dann auch zu versteuern.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2017:

Weitreichendes Urteil – Schwarzarbeit und kein Ende

Dem OLG Schleswig kann man durchaus eine gewisse Vorreiterrolle in der aktuellen Rechtsprechung zur Schwarzgeldabrede zuordnen. Wie es der Zufall so will, hat genau dieses Gericht erneut einen weiteren Fall der „schwarzen“ Vergütung in die Hände bekommen und einen durchaus beachtlichen Beschluss erlassen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA-Galabau im April 2017:

Beweislast für Auftragnehmer: Aufmaß und Stunden genau festhalten

Es ist das alte Spiel: Während der Bauausführung läuft alles noch normal. Der Auftraggeber ist freundlich und der Auftragnehmer lässt sich von der Freundlichkeit des Auftraggebers gegebenenfalls anstecken. Alles scheint einfach und man ist sich sicher, am Ende der Baumaßnahme schon irgendwie miteinander zurechtzukommen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2017:

Festlegen der Gewährleistungsfrist – Vorsicht bei der Abnahme

Die Abnahme ist eines der wichtigsten Instrumente im Rahmen der Abwicklung eines Bauvertrages. Ohne die Abnahme wird die Schlussrechnung nicht fällig. Erst mit der Abnahme beginnen Gewährleistungsfristen zu laufen und es kehrt sich die Beweislast um.
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------ Veröffentlicht in der IMR im April 2017:

Duschen im Stehen kann vertragswidrig sein!

Ist das Badezimmer der Mietwohnung nur mit einer Badewanne (ohne Duschaufsatz) und nur halbhoch gefliest vermietet, stellt das Duschen im Stehen eine vertragswidrige Nutzung dar.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2017:

Kontrollen und Korrekturen – Keine Änderung der Schlussrechnung oder der Schlussrechnungsprüfung?

In der letzten Ausgabe hatten wir uns mit der Prüfung von Schlussrechnungen und deren Fälligkeit (bei Vereinbarung der VOB/B) beschäftigt. Trotz der regelmäßig auf die Erstellung und Prüfung von Schlussrechnungen verwendeten Sorgfalt kommt es erstaunlich häufig vor, dass nachträglich noch Korrekturbedarf hieran entsteht.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Gala Bau im Januar 2017:

Verträge mit Kunden – AGB vielfach überschätzt

Fast jeder hat sie und deshalb meinen auch viele am Baugeschehen beteiligte Unternehmen, dass man sie unbedingt haben müsse: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Häufig wird seitenweise Kleingedrucktes in irgendeiner Form zum Gegenstand von Verträgen gemacht. Da will der Landschaftsgärtner selbstverständlich nicht zurückstehen.
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------ Veröffentlicht in der IMR-Online im Januar 2017:

Fehlende Baugenehmigung indiziert noch keine Arglist!

Hat der Verkäufer einer Immobilie keine Anhaltspunkte dafür, dass die bisherige, langjährige Nutzung nicht genehmigt ist, muss er den Käufer nicht aktiv darauf hinweisen, dass ihm keine schriftliche Baugenehmigung vorliegt.
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Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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