Sicher ist eines: Bei der Bearbeitung eines Bauvorhabens muss der Auftragnehmer stets Vorleistungen, Pläne und Materialien auf deren Geeignetheit bzw. Richtigkeit überprüfen. Sollten Bedenken bestehen, sind diese dem Auftraggeber anzumelden.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Dezember 2004:
Wann kann einem Unternehmer das Fehlen einer Bedenkenanmeldung nicht vorgeworfen werden?