Veröffentlichungen Bau- und Architektenrecht 2018


------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im November 2018:

Farben und Beschaffenheit – Augen auf bei Bemusterungen!

Wenn das Leistungsverzeichnis (LV) nur Angaben zu Gütekriterien macht, dem Auftraggeber aber zum Beispiel die Farbauswahl überlässt, dann kommt es zum Bemusterungstermin. in diesem ist der Auftragnehmer gut beraten, die Augen auf und das LV dabei zu haben, um am Ende nicht der Dumme zu sein.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im September 2018:

Abnahmeprotokoll – Gewährleistungspflicht beachten

Es ist unter Juristen heftig umstritten, aber dennoch schwenken immer mehr Obergerichte auf eine Linie: Wird in einem Abnahmeprokokoll eine vom Bauvertrag abweichende Gewährleistungsfrist angegeben, so ist die Frist des Abnahmeprotokolls maßgeblich – wenn beide Vertragsparteien das Abnahmeprotokoll unterzeichnen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im August 2018:

Bauvertrag – Kein Vertragsschluss bei Änderungen

Die Basis eines Bauvorhabens ist der Bauvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer – klingt selbstverständlich. Trotzdem passiert es immer wieder, dass beide Parteien von einer gemeinsamen Basis ausgehen, die es eigentlich gar nicht gibt.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juni 2018:

Fiktive Mängelbeseitigungskosten – Nobelschaden am Rheinufer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Februar 2018 (Az.: VII ZR 46/17) einen Schlussstrich unter die Abrechnung von fiktiven Mängelbeseitigungskosten gezogen. Der BGH stellt klar, dass ein Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, dem Unternehmer keine „Sachverständigenrechnung“ mehr präsentieren kann, um seinen Schaden nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten ohne jegliche Mängelbeseitigungsabsicht zu bemessen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2018:

Bauvertragsrecht – Neu für alt auf Gutachtenbasis?

Nicht nur im Frühling treibt das Bauvertragsrecht bunte Blüten. Besonders schillernd ist hierbei der Begriff „Abzug neu für alt“. Aber auch die „Abrechnung auf Gutachtenbasis“ fließt manch einem Bauunternehmer und Rechtsanwalt offenbar so leicht aus der Feder, dass sich das OLG Celle (Urteil vom 01.02.2018, Az.; 16 U 73/17) in einer Entscheidung gleich beide Begriffe zurecht zu stutzen genötigt sah.
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