Verstehe Deinen Anwalt: Die kollegiale Hochachtung


Haben Sie auch so ein schlechtes Namensgedächtnis? Wenn man dann vor Herrn Pfannenwender-Kugelschläger steht und ihn mit einem fröhlichen „Guten Morgen Herr … äh!“ begrüßt (am besten noch, indem man das letzte „r“ mit dem sympathischen „äh“ sprachlich verbindet, ins Unermessliche verlängert und in Frageform gießt: Herr-ääääääh? Als ob der Lust hätte, zum drölfzigsten Mal seinen Namen zu diktieren).

Der Anwalt macht das schlauer! Für ihn ist jeder Gegenanwalt einfach der Herr Kollege. Das lässt sich leicht merken, und schließlich braucht man seinen Kopf ja für Wichtigeres! Erfahrene Kollegen haben dann noch die feinen Untertöne drauf: Ein bloßes „Herr Kollege“ bedeutet übersetzt: „Dein Name ist mir piepegal, aber ich habe dich gesehen – wenn auch von meinem hohen Ross!“ Begrüßt man ihn mit „Aah, der Herr Kollege Karlikowski!“; ist man schon fast per du.
Genauso läuft es auch bei der Abschiedsformel in den höchst wichtigen Anwaltsschriftstücken. Ein „Mit freundlichen Grüßen“ verbietet sich, weil man dann natürlich die Ansicht zum Ausdruck bringt, der feine Herr Kollege sei eine eben solche Schnarchnase wie alle anderen Nichtjuristen. Das schmissige „Mit freundlichen kollegialen Grüßen“ ist nie verkehrt. Möchte man aber seiner gesamten Missachtung Ausdruck verleihen, verabschiedet man sich „Mit kollegialer Hochachtung“. Getoppt wurde das nur noch, als ich ein Schreiben eines Kollegen erhielt, der sich „Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung“ verabschiedete. Da war ich schon ein bisschen stolz!

Erschienen im November 2021 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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