Wir Juristen verwenden ja häufig Begriffe, welche dem Normalbürger fremd sind. Ein typisches Beispiel ist das vom Streitgegenstand abgeleitete Adjektiv „streitgegenständlich“.
Während der Streitgegenstand – relativ streng und rein prozessual – ein auf einen bestimmten Lebenssachverhalt gestütztes Klagebegehren beschreibt, wird das Wort„streitgegenständlich“ für alle möglichen Objekte, Handlungen oder sogar Personen verwendet, die in irgendeiner Form Thema des Gerichtsverfahrens oder der juristischen Korrespondenz sind. Man könnte also stattdessen auch sagen, die Sache oder der Vorgang, „um den es hier geht“. Aber das wäre für einen Juristen doch viel zu einfach – äh, ich meine natürlich zu „primitiv“ oder „profan“.
Erschienen im März 2023 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.