Verstehe Deinen Anwalt: Unwägbare Stoffe


Wenn ich Ihnen jetzt sage, dass Ihr Nachbar Ihnen keine „unwägbaren Stoffe“ zuführen darf, sind Sie sicherlich schon ziemlich ratlos.

Wenn ich Ihnen dann noch sage, dass diese unwägbaren Stoffe auch als „Imponderabilien“ bezeichnet werden, ist die Verwirrung vermutlich komplett. Der Begriff der unwägbaren Stoffe findet sich in der amtlichen Überschrift einer zentralen Norm des Nachbarrechts, nämlich in § 906 BGB. Im Text der Vorschrift selbst taucht dieser Begriff allerdings nicht auf. Daraus, dass dort von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnlichen Einwirkungen die Rede ist, kann man aber zwanglos ableiten, dass es sich genau bei den vorgenannten „flüchtigen“ Dingen um unwägbare Stoffe handelt. Wenn also ein Jurist Gase mit Gerüchen absondert, produziert er unwägbare Stoffe oder Imponderabilien. Was der normale Mensch hierzu sagen würde, wissen Sie sicherlich selbst am besten.

Erschienen im September 2021 bei der DEGA Galabau, Das Magazin für den Garten- und Landschaftsbau. DEGA Galabau im Internet.

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