Veröffentlichungen Garten- und Landschaftsbau 2025


------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Dezember 2025:

Verträge: Eingriffe in die VOB/B

Gerade bei öffentlichen oder gewerblichen Aufträgen wird nicht selten die VOB/B zum Vertragsinhalt gemacht. Bei der VOB/B handelt es sich nicht etwa um ein Gesetz, sondern um Allgemeine Geschäftsbedingungen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im November 2025:

Erdarbeiten: Die Last mit den Wiegescheinen

Immer wieder kommt es vor, dass der Leistungstext oder die Vertragsbedingungen bei Erdarbeiten vorsehen, dass Wiegescheine zum Nachweis der abgefahrenen Mengen vorzulegen sind.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Oktober 2025:

Bedenkenanmeldung: Wer schreibt, der bleibt

Als Anwalt kann ich mir den Mund fusselig reden; hören tut man nicht immer auf mich. Dieses Problem tritt vor allem im Bereich von Bedenkenanmeldungen auf. Immer wieder weise ich Unternehmen darauf hin, dass sie dann, wenn sie eine Bauleistung durchführen sollen, insbesondere die Vorleistungen wie auch die Planung des gegebenenfalls eingeschalteten Landschaftsarchitekten auf Problemstellungen überprüfen sollen,
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Oktober 2025:

Verschiedene Auftragnehmer: Eine Kündigung und die Folgen

Ein eigener Pool – der Traum von vielen. Das dachte sich offenbar auch ein Auftraggeber in Brandenburg und informierte sich, wer ihm einen solchen bauen könnte. Schnell war ein entsprechender Unternehmer gefunden, mit welchem der Traum realisiert werden sollte.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im August 2025:

Es gibt Mittel und Wege: Abnahmeverweigerung – und nun?

Die Situation ist beinahe schon alltäglich: Der Unternehmer führt seine Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen aus, verlangt die Abnahme und erhält ein ablehnendes Schreiben, in dem der Auftraggeber angebliche Mängel benennt und die Mängelbeseitigung fordert.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juli 2025:

Gerichtsalltag – Sind DIN-Normen anerkannte Regeln der Technik?

Da stehen dann plötzlich DIN-Normen neben Merkblättern, FLL-Richtlinien neben Einbauanleitungen des Herstellers und so weiter. Selbst ChatGPT wird in jüngster Zeit von besonders „schlauen“ Auftraggebern bemüht, wenn es darum geht, Fehler aufzuzeigen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juli 2025:

Bauvertragsklauseln – Keine Bauwesenversicherung? Keine Umlage!

Es ist beinahe Standard, dass diverse Umlagen in Bauverträgen von den Auftraggebern vorgesehen werden (zum Beispiel für den Wasser- und Stromverbrauch oder die Nutzung sanitärer Anlagen). Allen diesen Klauseln ist eines gemein: Das angebotene Produkt (Wasser, Strom, Sanitäreinrichtungen) wird dem Auftragnehmer damit zur Benutzung angeboten.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2025:

Bauvertrag: Außerordentlich kündigen

Dass eine Kündigung im Bauvertrag nach § 650h BGB der gesetzlichen Schriftform unterliegt, dürfte sich herumgesprochen haben. Dies strahlt, da eine gesetzliche Formvorschrift nicht vertraglich aufgehoben werden kann, auch auf den VOB/B-Vertrag ab.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2025:

Nach fest kommt ab: Grenzen der Sicherheiten

Dass man am Bau möglichst keine negativen Überraschungen erleben möchte, ist verständlich. Kommt es doch einmal zu Problemfällen, möchte ein Auftraggeber zumindest in gewisser Weise dahingehend abgesichert sein, seine Erfüllungs- oder Mängelansprüche auch bei Zahlungsschwierigkeiten oder einer Insolvenz des Auftragnehmers durchsetzen zu können.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2025:

Bodenverhältnisse: Wer trägt das Baugrundrisiko?

Kaum findet man etwas im Boden, mit dem man nicht gerechnet hat, soll der Auftraggeber das Portemonnaie öffnen. Wird man auf den Grund angesprochen, so hört man oft, das liege am Baugrundrisiko.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2025:

Mangel bekannt: Aufforderung zur Mängelbeseitigung entbehrlich

Wenn der Auftraggeber einen Mangel der Leistungen des Auftragnehmers erkennt, muss er diesen grundsätzlich zunächst zur Mängelbeseitigung auffordern und kann erst dann sogenannte Sekundärrechte (beispielsweise auf Zahlung von Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung oder auf Schadenersatz) geltend machen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2025:

Folgenschwer: Vorsicht Abnahmeprotokoll genau lesen!

Bekanntlich ist eine schriftlich protokollierte Abnahme für den Auftragnehmer von großer Wichtigkeit, sind hieran doch eine Vielzahl von positiven Wirkungen (Gefahrübergang, Schlussrechnungsreife, Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche) geknüpft.
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Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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