Veröffentlichungen Garten- und Landschaftsbau 2005
------ Veröffentlicht in der Campos im Dezember 2005:
Abweichung von Herstellervorschriften
Für eine Vielzahl von Baustoffen gibt es Herstellerrichtlinien, in denen Vorgaben gemacht werden, wie der Baustoff verarbeitet werden soll. Rügt der Bauherr gegenüber seinem Auftragnehmer das Vorliegen von Mängeln, wird häufig auch darauf hingewiesen, dass diese Vorschriften nicht eingehalten worden seien.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Dezember 2005:
Befristung einer Sicherheit nach § 648a BGB
Führt ein Auftragnehmer Bauleistungen für einen Auftraggeber durch, so kann er nach § 648a BGB die Stellung eine Sicherheit für die von ihm zu erbringenden Vorleistungen verlangen.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Oktober 2005:
Auch nach Kündigung: Keine Vergütung ohne Abnahme
Sowohl nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch als auch nach der VOB/B kann eine Abnahme nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Wann dies der Fall ist, hängt von einer Gesamtbewertung des Bauvorhabens ab.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Oktober 2005:
Kleiner Mangel – große Kosten
Treten bei Plattierungsarbeiten Gewährleistungsmängel an einzelnen Platten auf, ergibt sich immer wieder das Problem, dass trotz der Möglichkeit des Austauschs bzw. der Reparatur der betroffenen Bereiche optische Abweichungen zu den unveränderten Flächen verbleiben.
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------ Veröffentlicht in der Campos im August 2005:
Und nochmals Bedenken…
Nach § 4 Nr. 3 VOB/B hat der Garten- und Landschaftsbauer seinem Auftraggeber Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, Vorleistungen anderer Unternehmer etc. unverzüglich mitzuteilen.
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------ Veröffentlicht in der Campos im August 2005:
Kann eine Bedenkenanmeldung zur Kündigung führen?
Nach Abschluss eines Bauvertrages bestehen für den Auftragnehmer zahlreiche Prüfpflichten, so z.B. die Pflicht zur Überprüfung der Ausführungszeichnungen (§ 3 Nr. 3 VOB/B), der Anordnungen des Auftraggebers (§ 4 Nr. 1 Abs. 4 VOB/B), der vorgesehenen Ausführungsart, der Sicherung gegen Unfallgefahren, der Güte der seitens des Auftraggebers gelieferten Stoffe sowie der Vorleistungen anderer Unternehmer (jeweils § 4 Nr. 3 VOB/B).
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------ Veröffentlicht in der Campos im Juli 2005:
Haftungsrisiko (Fach-) Bauleitererklärung
Immer wieder werden GaLa-Bauer von ihren Auftraggebern dazu aufgefordert, sog. Fachbauleitererklärungen im Sinne der jeweils einschlägigen Landesbauordnungen abzugeben. In der Praxis werden die entsprechenden Schriftstücke regelmäßig kritiklos unterzeichnet.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Juli 2005:
Wie lange gilt eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
Fast in jedem Bauwerkvertrag sind Klauseln enthalten, die zwei Sicherungsformen vorsehen:
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------ Veröffentlicht in der Campos im Juni 2005:
Sicherheitsleistungen nach § 648 a BGB
Gemäß § 648 a BGB kann der Unternehmer eines Bauwerks oder einer Außenanlage – also auch ein Galabauer – von seinem Auftraggeber (AG) Sicherheit für seine Werklohnansprüche verlangen.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Juni 2005:
Wann darf der AG einen Mangel zu Lasten des AN beseitigen?
Ein aus Sicht des Auftragnehmers erstaunlich positives Urteil hat der Bundesgerichtshof am 23.02.2005 – Az.: VIII ZR 100/04 gefällt. Sowohl nach der VOB/B als auch nach dem BGB hat ein Auftragnehmer nicht nur eine Pflicht zur Mängelbeseitigung sondern ausdrücklich auch ein Recht hierauf.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Mai 2005:
Vollmacht des Architekten und Aufhebung von Schriftformklauseln
Der bauleitende Architekt – davon muss jeder Baubeteiligte ausgehen – ist allein durch seine Einschaltung als solcher noch nicht automatisch zur Vergabe von Zusatzaufträgen bevollmächtigt.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Mai 2005:
Vor Vertragsschluss keine Pflicht zur Bedenkenanmeldung gegen Vorgewerke
Vielfach finden sich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Auftraggebern Klauseln, mit denen der Auftragnehmer dazu verpflichtet wird, Bedenken wegen der örtlichen Verhältnisse des Bauvorhabens schon vor oder bei Vertragsabschluss anzumelden und hierzu umfassende Ortsbesichtigungen vorzunehmen.
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------ Veröffentlicht in der Campos im April 2005:
Kein Anerkenntnis durch Weiterleitung einer geprüften Schlussrechnung
Jedem dürfte die Situation bekannt sein: Der Auftragnehmer stellt bei einem Bauvorhaben seine Schlussrechnung. Nach Abschluss der Prüfung erhält der Auftragnehmer von Seiten des Auftraggebers den Prüfbericht des Architekten zugesandt.
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------ Veröffentlicht in der Campos im April 2005:
Nachtrag gut – alles gut?
Jeder kennt diese Situation: Bei komplexen Aufträgen ergibt sich früher oder später das Erfordernis von Nachtragsleistungen, sei es, weil das ursprüngliche Leistungsverzeichnis schon unvollständig war, sei es, weil der Auftraggeber in der Bauphase geänderte Vorstellungen entwickelt.
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------ Veröffentlicht in der Campos im März 2005:
Die Haftung bei verdeckten Mängeln
Bereits seit Jahren geistert durch den Garten- und Landschaftsbau der Begriff der „verdeckten Mängel“.
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------ Veröffentlicht in der Campos im März 2005:
Bedenkenanmeldungen immer an den Bauherren!
In Baukreisen dürfte zwischenzeitlich allgemein bekannt sein, dass Bedenkenanmeldungen gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile bzw. gegen die Vorleistungen anderer Unternehmer (§ 4 Nr. 3 VOB/B) stets unmittelbar an den jeweiligen Auftraggeber zu richten sind und dass eine Mitteilung allein an den planenden bzw. bauüberwachenden Architekten meist nicht ausreichend ist.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Februar 2005:
Fehlende Prüffähigkeit einer Schlussrechnung
Ein beliebtes Spiel der Auftraggeber in der Vergangenheit war es, auf Schlussrechnungen (zunächst) nicht zu reagieren. Erst nach Zugang einiger Mahnungen wurden Unterlagen nachgefordert, die angeblich den Auftraggeber erst in die Lage versetzen sollten, die Rechnung zu prüfen.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Januar 2005:
Wer zahlt den Ausbau des mangelhaften und den Wiedereinbau des mangelfreien Materials?
Eine aus Sicht des Garten- und Landschaftsbauers äußerst beruhigende Entscheidung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am 02.09.2004, Aktenzeichen 12 U 144/04 verkündet.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Januar 2005:
Für Abbruch- und Abräumleistungen kein Gewährleistungseinbehalt
Die Vereinbarung eines Gewährleistungseinbehaltes mit der möglichen Ablösung durch Gestellung einer Sicherheit, beispielsweise einer Bankbürgschaft, ist in der gesamten Baubranche zwischenzeitlich Gang und Gebe.
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