Veröffentlichungen Garten- und Landschaftsbau 2022


------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Dezember 2022:

Öffentliche Aufträge: Nachtrag ohne Auftrag möglich

Wie in dem nebenseitig dargestellten Sachverhalt des Oberlandesgerichts Köln zu sehen ist, neigen institutionelle Auftraggeber, beispielsweise die öffentliche Hand, häufig dazu, auf begründete Anfragen des Auftragnehmers nicht, insbesondere aber nicht mit der gebotenen Geschwindigkeit, zu reagieren.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Dezember 2022:

Vertragliche Regelung: Wer liefert Strom und Wasser?

Häufig benötigen Landschaftsgärtnerinnen oder Landschaftsgärtner für die Erbringung ihrer Bauoder Pflegeleistungen Strom und Wasser. In Verträgen von Generalunternehmern, aber auch von Bauträgern und der öffentlichen Hand finden sich regelmäßig Vertragsklauseln dazu,
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im November 2022:

Bau mit verschiedenen Gewerken: Haften trotz mangelhafter Planung?

Bekanntlich ist der Gärtner nicht nur immer der Mörder, sondern auch immer für sämtliche im Zusammenhang oder in der räumlichen Nähe seiner Leistungen festgestellte Mängel verantwortlich. Jedenfalls wird bei jeglichen Problemen – beispielsweise auch im Zusammenhang mit der Abdichtung von Gebäuden und Putzarbeiten im Sockelbereich – gerne stets auch auf den Gärtner gezeigt, weil dessen Leistungen noch so gut zu sehen sind, während die Befassung mit technischen Detailfragen dazu, was sich unter der Oberfläche befindet, Arbeit macht.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Oktober 2022:

Kündigung eines Bauvertrags: Wer schreibt, der bleibt

Lange Zeit wurde darüber diskutiert – und es ist auch immer noch nicht entschieden -, ob das einfache E-Mail ein vereinbartes Schriftformerfordernis erfüllt. Diese Diskussion wird sicherlich noch lange fortgeführt werden, tritt jedoch zugleich aufgrund der Reform des Bauvertragsrechts zum 1. Januar 2018 in Teilen bereits in den Hintergrund.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Oktober 2022:

Bezug auf bestehendes Gebäude: Ist jeder Bauvertrag mit einem Verbraucher ein Verbraucherbauvertrag?

Seit der Baurechtsreform geistert ein Wort durch die Gazetten, das bei Bauunternehmern Angst und Schrecken verbreitet: „Verbraucherbauvertrag“. Allzu viele Unternehmer befürchten, dass sie bei solchen Verträgen stets den Kürzeren ziehen und der vermeintlich schutzlose Verbraucher, der oft gar nicht so schutzlos ist, wie der Gesetzgeber meint, die Früchte einheimst, die er eigentlich gar nicht hätte pflücken dürfen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im September 2022:

Mängelbeseitigung – Vorsicht vor vorschnellen Aussagen!

Natürlich pflegt man als GaLaBau-Unternehmen oft ein recht enges Verhältnis zu seiner Kundschaft. Selbst dann, wenn es sich hierbei um öffentliche Auftraggeber handelt, ist der Umgangston doch ein anderer als beispielsweise im Hochbau. Grundsätzlich ist die freundschaftlich verbindliche Art etwas, was den Landschaftsgärtner auszeichnet und was durchaus positiv zu bewerten ist. Allerdings sollte man vorsichtig sein, was man in solchen Situationen äußert.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im September 2022:

TIPP: Sind Preiserhöhungen immer rechtens?

In der letzten Ausgabe hatten wir über die Schwierigkeiten der Preisanpassung in laufenden Verträgen berichtet. Dabei haben wir herausgestellt, dass nicht nur Bauunternehmen von diesen Schwierigkeiten betroffen sind, sondern auch Lieferanten. Für diese ist es nämlich kein Selbstläufer, erhöhte Preise durchzusetzen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im August 2022:

Lieferverträge: Sind Preiserhöhungen immer rechtens?

„Wegen Corona“ war ein beliebtes Argument, um Auf- oder Anträge nur schleppend oder nicht zu bearbeiten – selten war das wirklich rechtens. Zurzeit werden Preiserhöhungen mit „wegen der Krise“ oder „wegen des Krieges“ begründet. Aber der direkte Zusammenhang ist oft zweifelhaft. Wie sich das juristisch verhält, erklärt uns Anwalt Andre Bußmann.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juli 2022:

Funktionale Leistungsbeschreibung: Der Weg vom Bauunternehmer zum Planer

Stellen wir uns vor, ein älteres Ehepaar sitzt vor seinem Haus und denkt sich, dass man den Garten auch schöner gestalten könnte. Dieser ehrenwerte Gedanke führt sie zu einer örtlichen Landschaftsarchitektin, die die Gartenplanung ausführt und dem älteren Ehepaar ein wahres Paradies vor die Terrassentür setzen möchte.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juli 2022:

Vertragsgestaltung – VOB/B – na klar! (Oder doch nicht?)

Als Rechtsanwalt wundert man sich so schnell über nichts mehr. Und dennoch gibt es immer wieder Klageverfahren, bei denen man sich fragt, wo sich der anwaltliche Vertreter der unterlegenen Partei in den letzten Jahrzehnten aufgehalten hat.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2022:

Nachtragsregelungen im BGB-Werkvertragsrecht: 80 % sind besser als nichts

Die Nachtragsregelungen im neuen BGB-Werkvertragsrecht haben das Baurecht gehörig durcheinandergewirbelt. So ist es aufgrund der Rechtsprechung mittlerweile als gefestigt anzusehen, dass auch Nachträge nach der VOB/B nicht mehr nach der Urkalkulation berechnet werden, sondern nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Nun hat das Berliner KG mit Urteil vom 2. November 2021 (27 U 120/21) eine weitere Annäherung der VOB/B an das BGB vorgenommen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2022:

Verträge mit Privatkunden: Die Zeit verrinnt so schnell…

Man kann im GaLaBau pauschal festhalten, dass die Regelungen zum Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) regelmäßig keine Anwendung finden werden. Das bedeutet, dass Bauleistungen gegenüber einem Verbraucher dem normalen Bauvertragsrecht unterfallen, was dem Unternehmer Vorteile bringt.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2022:

Vorsicht beim Mähen!

Wo gehobelt wird, da fallen Späne; wo gemäht wird, da fliegen Steine. So könnte man meinen, wenn man sieht, wie oft sich die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren mit Schäden durch derartige Luftgeschosse beschäftigt hat.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2022:

Müssen Mehrmengen angekündigt werden?

Bei Einheitspreisverträgen liegt es in der Natur der Sache, dass die Mengenangaben in dem regelmäßig auftraggeberseits vorgegebenen Leistungsverzeichnis nur mehr oder weniger überschlägig ermittelt worden sind.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2022:

Befangen oder nicht? Kumpels unter sich

Man kennt sich, man schätzt sich (oder auch weniger). Was unter Ärzten gilt, gilt auch unter Landschaftsgärtnern. So ist es auch nicht verwunderlich, dass der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 31. August2021 (4W587/21), der im Ärztemilieu spielt, deckungsgleich im Zuge von Landschaftsbauarbeiten hätte auftreten können. Besser gesagt: in der späteren Abwicklung von Mängeln!
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Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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