Veröffentlichungen Garten- und Landschaftsbau 2026
------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2026:
Bedenken anmelden: Wie weit reicht die Pflicht?
Zugegeben: Der Beschluss des OLG Braunschweig vom 28.7.2025 – 8U 67/20, den wir hier nun besprechen wollen, befasst sich eigentlich nicht unmittelbar mit der Bedenkenanmeldeverpflichtung im Bauvertragsrecht, sondern mit sogenannten deliktsrechtlichen Ansprüchen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2026:
Mängelbeseitigung: Zu gierig!
Verursacht ein Unternehmer einen Mangel, so hat er ihn zu beseitigen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und setzt der Besteller eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung, so kann der Besteller nach erfolglosem Fristablauf die Mängelbeseitigung auf Kosten des Unternehmers ausführen lassen (§ 637 Abs. 1 BGB).
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2026:
Mängelbeseitigung zugunsten des Kunden: Aus Alt mach Neu
Das Mängelrecht ist darauf ausgerichtet, dass der Auftraggeber das erhält, was er von vornherein bestellt hat, nämlich ein vollständiges, funktionales und optisch ansprechendes Werk. Allerdings soll er sich durch die Mängelbeseitigung nicht besserstellen können, als dies bei ursprünglich ordnungsgemäßer Leistungsausführung der Fall gewesen wäre.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2026:
Schäden durch Unbedachtheit: Nach mir die Sintflut
Auch unbedachtes Arbeiten kann teuer werden. Gerade der Gedanke, dass schon alles gut werde, hat so manchen Unternehmer schon viel Geld gekostet. So war es auch im vorliegenden Fall.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Februar 2026:
Mängelbeseitigung: Wann behält der Auftraggeber zu viel ein?
Es ist immer wieder erstaunlich, wie gut Auftraggeber informiert sind, wenn es darum geht, ihr wohlverdientes Geld bei sich zu halten.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Februar 2026:
Anerkannte Regeln der Technik: Sind DIN-Normen das Nonplusultra?
DIN-Normen bestimmen den baulichen Alltag. Weicht der Unternehmer von entsprechenden Regelwerken ab, wird dies gemeinhin mit einem Mangel seiner Leistung gleichgesetzt. Meist wird dies damit begründet, dass DIN-Vorschriften und ähnliche Regelwerke eine Vermutung in sich trügen, die anerkannten Regeln der Technik abzubilden.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2026:
Sicherheitseinbehalt: Nur nutzbar, wenn es eine Vereinbarung gibt
Der Fall ist so alltäglich wie eindeutig und dennoch wird er immer wieder diskutiert: Wie so oft beginnt alles mit einem Vertragsschluss. Dort wird von den Vertragspartnern die Geltung der VOB/B wirksam vereinbart.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2026:
Nacherfüllung: Fristsetzung war unzureichend
Immer wieder passieren Fälle, in denen Aufforderungen ins Leere laufen, weil sie inhaltlich nicht den rechtlichen Vorgaben entsprechen. So geschah es auch bei einem Fall, den das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 25. August 2025 – 10 U 9/25 entschieden hat.
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