Vielfach beschweren sich Landschaftsbauunternehmen bei uns, sie hätten vom Auftraggeber keine ordentliche Schlussrechnungsprüfung erhalten und wüssten nun nicht, was genau gekürzt worden sei. Wir mögen doch beim Auftraggeber eine konkrete Darlegung verlangen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Dezember 2016:
Kein Recht auf Schlussrechnungsprüfung – Aufmaß nur vom Auftragnehmer