Veröffentlichungen Garten- und Landschaftsbau 2020


------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Dezember 2020:

Risiken im Erdreich: Wer trägt das „Baugrundrisko“?

„Vor der Hacke ist es dunkel“, haben die Bergleute früher gesagt. Und bis heute ist es vielfach unklar, was man unterhalb der Erdoberfläche bei anstehenden Bauarbeiten findet oder wie sich das Erdreich und der Baugrund dort darstellen. Die Frage, wer bei Bauarbeiten das Risiko unerwarteter Entdeckungen und Verhältnisse in diesem Bereich trägt, ist nahezu ständig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen und juristischer Veröffentlichungen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Oktober 2020:

Mängelbeseitigung: Was lange währt, bleibt manchmal schlecht

Ein Fall, der nicht direkt aus dem Landschaftsbau stammt, dort aber mehr oder weniger deckungsgleich vorkommen kann: Ein Auftragnehmer hatte die Aufgabe, einen Tiefgaragenboden aus Beton zu beschichten. Bei der Beschichtung gab er sich offensichtlich keine besondere Mühe und brachte diese mangelhaft auf.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im September 2020:

Erneutes Urteil – Und wieder einmal: Der Bedenkenhinweis

Auch wenn einige Leser bereits mit ihren Augen rollen sollten: Man kann die Bedenkenanmeldepflicht nicht oft genug thematisieren. Wie sonst ist es zu erklären, dass immer wieder Entscheidungen über vermeintlich klare Sachverhalte gefällt werden müssen, wie er nun dem OLG Brandenburg vorlag (Urteil vom 20.05.2020 – 11 U 74/18).
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im September 2020:

Mängelbeseitigung – Verhandelst du noch oder verweigerst du schon?

Eigentlich steht es dem Auftragnehmer zu, von ihm zu verantwortende Mängel auch selbst zu beseitigen. Deswegen muss der Auftraggeber, bevor er auf andere Mängelrechte wie Selbstbeseitigung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung zurückgreifen kann, eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Erst wenn diese fruchtlos abgelaufen ist, kann er sich der genannten Sekundärrechte bedienen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im August 2020:

Kalkulation – Die Elefantenherde: Rüssel an Schwanz

Nun ist es sicherlich eher unangemessen, ein Gericht mit einer Elefantenherde gleichzusetzen. Ich entschuldige mich daher gleich zu Beginn dieses Artikels für diesen Vergleich, der natürlich nicht ansatzweise ernst gemeint war.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im August 2020:

Werklieferverträge – Die Untersuchung ist das A und O

Man kann es nicht oft genug sagen: Im Rahmen von Kauf- und den sogenannten Werklieferverträgen des § 650 BGB, die ebenfalls dem Kaufrecht zugeordnet werden, ist eine Ware im kaufmännischen Geschäftsverkehr unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2020:

Naturmaterial oder Recyclingstoffe: Splitt ist nicht gleich Splitt!

Mit der Frage, was unter dem Begriff „Splitt“ zu verstehen ist, hatte sich das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil vom 30. August 2017 (Az. 11 U 4/16) beschäftigt, das durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde seitens des Bundesgerichtshofs am 4. September 2019 rechtskräftig geworden ist. Ob die Bewertung des OLG Köln allerdings zutreffend war, erscheint zumindest zweifelhaft.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2020:

Differenzierung notwendig: Corona? – keine Panik!

Soweit es in unserer Rechtsanwaltskanzlei ankommt, ist der Garten- und Landschaftsbau bisher (Stand 16.04.2020) relativ gut durch die Corona-Krise gekommen. Allerdings stellen wir bei den Fragen, welche in diesem Zusammenhang von den Landschaftsgärtnern an uns herangetragen werden, fest, dass es bei der der Bewertung des Einflusses der Krise auf bauvertragliche Beziehungen häufig an der notwendigen Differenzierung fehlt.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Februar 2020:

Spezieller Fall: Ein Sommer in Kanada

Es gibt Fälle, die kann man sich besser gar nicht ausdenken: Stellen Sie sich vor, Sie hätten noch Kapazitäten im Sommer frei, als plötzlich ein reicher Geschäftsmann bei Ihnen hereinplatzt und Sie bittet, für ihn Bauleistungen in Kanada auszuführen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2020:

Kaufrecht am Bau – Wie lange darf man Materialien prüfen?

Schon häufiger hatten wir an dieser Stelle auf die auch für den Landschaftsgärtner wichtige Regelung in § 377 des Handelsgesetzbuches (HGB) hingewiesen.
Hiernach muss der Käufer dann, wenn es sich beim Kauf um ein Handelsgeschäft handelt, die Ware „unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange tunlich ist“, untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer „unverzüglich“ Anzeige machen, da die Ware anderenfalls als genehmigt gilt und dem Käufer dann keinerlei Rechte mehr wegen eines Mangels (und auch einem Mangel gleichgestellten Falschlieferungen oder Mindermengen) zustehen.
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Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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