Veröffentlichungen Garten- und Landschaftsbau 2017
------ Veröffentlicht in der DEGA-Galabau im November 2017:
Verbraucherverträge außerhalb von Geschäftsräumen – Widerrufsrecht kann verheerend wirken!
In DEGA-Galabau 2014 hatten wir ausführlich über die am 13.06.2014 in Kraft getretene Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und die sich hieraus ergebenden Folgen, nämlich ein Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, berichtet (Webcode dega3733). Es gibt aktuelle Urteile, unter ihnen ein erschreckendes.
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------ Veröffentlicht in der DEGA-Galabau im November 2017:
Schlussrechnung – Kein gemeinsames Aufmaß – es gibt trotzdem Geld!
In letzter Zeit liegen uns immer häufiger Fälle vor, in welchen Auftraggeber Rechnungsforderungen des Bauunternehmers mit der Begründung zurückweisen, es fehle ein gemeinsam erstelltes Aufmaß.
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------ Veröffentlicht in der DEGA-Galabau im November 2017:
Bau- und Nachbarrecht – Vorsicht vor dem Nachbarn
Immer wieder werden wir Baurechtsanwälte von Landschaftsgärtnern um Rat gefragt, wenn sie Arbeiten im Bereich von Grundstücksgrenzen ausführen sollen und merken, dass der Nachbar ihres Kunden damit so nicht einverstanden ist. Auch wenn die Vorschriften Ländersache sind – es gibt ein paar Verhaltensregeln zu beachten. In jedem Fall ist Vorsicht geboten.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Oktober 2017:
Nachbarrecht – Wie hoch darf eine Hecke an der Grundstücksgrenze sein?
In den meisten Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer finden sich Regelungen dazu, wie dicht eine Hecke an die Grundstücksgrenze heran gesetzt werden darf. Dies ist von der Höhe der jeweiligen Hecke abhängig und verpflichtet den Eigentümer, die im Bereich der Grundstücksgrenze befindliche Hecke regelmäßig auf die maximal zulässige Höhe zurückzuschneiden.
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------ Veröffentlicht in der DEGA-Galabau im Oktober 2017:
Vertragsänderungen – Festpreise sind nicht immer „fest“
Man Auftraggeber verstehen, die nicht wollen, dass sich innerhalb eines vereinbarten Vertrages plötzlich die Preise ändern. Das gilt nicht nur bei Pauschalpreisverträgen sondern auch bei Einheitspreisverträgen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im August 2017:
Sichtbare Baumaterialien – Vorsicht bei Verwendung alternativer Produkte
Ein häufiger Fall: Der öffentliche oder durch einen Architekten beratene Auftraggeber schreibt bestimmte Betonwerksteinplatten aus. Der Auftragnehmer meint, er kenne ein besseres oder genauso gutes, aber billigeres Material und schlägt dem Auftraggeber vor, dieses zu verwenden, was dann auch geschieht.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im August 2017:
Baustrom, Bauwasser etc. – Umlage oft nicht zulässig!
Mit Urteil vom 10.06.1999 (Az. VII ZR 365/98) hatte der Bundesgerichtshof eine Vertragsklausel des Auftraggebers, wonach die Verbrauchskosten für Bauwasser mit 1,2 % des Endbetrages von der Schlussrechnung abgezogen werden sollte, mit der Begründung für wirksam erachtet,
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juli 2017:
Keine Ansprüche – Noch einmal Schwarzarbeit
In DEGA 5/2017 hatten wir auf die Gefährlichkeit von Schwarzgeldabreden hingewiesen und betont, dass in diesem Fall der gesamte Vertrag nicht ist und keine Seite mehr Ansprüche hieraus ableiten kann.
Nun lässt sich darüber nachdenken, ob es nicht möglich sein könnte, zur Vermeidung der Unwirksamkeit des gesamten Vertragsverhältnisses und zum hiermit verbundenen Verlust sämtlicher Ansprüche hieraus für eine bereits geleistete Barzahlung nachträglich noch eine ordnungsgemäße Rechnung zu erstellen und die betreffende Zahlung (erst) dann auch zu versteuern.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juli 2017:
Bauzeitverzögerungen und Folgekosten – Für das Wetter kann keiner was
Eine Vielzahl seiner Leistungen kann er nur dann erbringen, wenn es warm und trocken genug ist oder die Vegetationsperiode den richtigen Zeitpunkt erreicht hat. Insbesondere im Verkehrswegebau kommt es immer wieder zu Streitigkeiten darüber, wer wie für Witterungsbedingungen einzutreten hat, welche aus Sicht der einen oder anderen Vertragspartei so (nicht) vorhersehbar gewesen sein sollen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juni 2017:
Nacharbeiten nach Mängelrügen – Vorsicht bei Kulanzleistungen!
Häufig gilt dann, wenn ein Auftraggeber vermeintliche Mängel rügt, zu deren Behebung wenig Aufwand erforderlich ist, der Grundsatz „Der Klügere gibt nach“.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juni 2017:
Unbekannte Regelungen – Wissen Sie wirklich, was in der VOB/B steht?
„Das steht doch so in der VOB.“ – Immer wieder hören wir diesen Satz von unseren Mandanten oder von deren Geschäftspartnern.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2017:
Vertragsgültigkeit – Auch nachträgliche Vereinbarungen von Schwarzgeldabreden sind gefährlich
Seit langem befinden sich Schwarzgeldabreden in der gerichtlichen Diskussion. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 01.08.2013 – VII ZR 6/13 bereits festgelegt, dass die vollständige Schwarzgeldabrede immer zum vollständigen Anspruchsverlust führt.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2017:
Weitreichendes Urteil – Schwarzarbeit und kein Ende
Dem OLG Schleswig kann man durchaus eine gewisse Vorreiterrolle in der aktuellen Rechtsprechung zur Schwarzgeldabrede zuordnen. Wie es der Zufall so will, hat genau dieses Gericht erneut einen weiteren Fall der „schwarzen“ Vergütung in die Hände bekommen und einen durchaus beachtlichen Beschluss erlassen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA-Galabau im April 2017:
Beweislast für Auftragnehmer: Aufmaß und Stunden genau festhalten
Es ist das alte Spiel: Während der Bauausführung läuft alles noch normal. Der Auftraggeber ist freundlich und der Auftragnehmer lässt sich von der Freundlichkeit des Auftraggebers gegebenenfalls anstecken. Alles scheint einfach und man ist sich sicher, am Ende der Baumaßnahme schon irgendwie miteinander zurechtzukommen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im April 2017:
Festlegen der Gewährleistungsfrist – Vorsicht bei der Abnahme
Die Abnahme ist eines der wichtigsten Instrumente im Rahmen der Abwicklung eines Bauvertrages. Ohne die Abnahme wird die Schlussrechnung nicht fällig. Erst mit der Abnahme beginnen Gewährleistungsfristen zu laufen und es kehrt sich die Beweislast um.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2017:
Geänderte oder zusätzliche Leistungen: Nachtrag nicht beauftragt – was tun?
Obwohl die VOB/B in § 2 Abs. 5 und 6 vorsieht, dass bei geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen die Vereinbarung über den neuen Preis vor der Ausführung getroffen werden soll, ist dies nach unserer Erfahrung eher die Ausnahme als die Regel.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2017:
Laufende Arbeiten: Bedenkenanmeldung ignoriert – was nun?
Schon wieder eine typische Sachverhaltskonstellation, die den Landschaftsgärtner häufig ratlos hinterlässt:
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Februar 2017:
Mit Kosten verbunden – Ein selbständiges Beweisverfahren sollte ernst gemeint sein.
Stellen wir uns vor, einem Landschaftsunternehmer, nennen wir ihn Grünes Glück GmbH, geht es finanziell äußerst schlecht. Zugleich befindet er sich in einer Baumaßnahme, bei welcher zahlreiche Mängel eingewandt werden.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Februar 2017:
Der wichtige Architekt – Keine Vollmacht für Nachträge und Änderungen
Stellen wir uns vor, ein Landschaftsgärtner wird mit größeren Arbeiten an der Außenanlage eines Objektes betraut, für welches der Auftraggeber einen Architekten eingesetzt hat.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2017:
Kontrollen und Korrekturen – Keine Änderung der Schlussrechnung oder der Schlussrechnungsprüfung?
In der letzten Ausgabe hatten wir uns mit der Prüfung von Schlussrechnungen und deren Fälligkeit (bei Vereinbarung der VOB/B) beschäftigt. Trotz der regelmäßig auf die Erstellung und Prüfung von Schlussrechnungen verwendeten Sorgfalt kommt es erstaunlich häufig vor, dass nachträglich noch Korrekturbedarf hieran entsteht.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Gala Bau im Januar 2017:
Verträge mit Kunden – AGB vielfach überschätzt
Fast jeder hat sie und deshalb meinen auch viele am Baugeschehen beteiligte Unternehmen, dass man sie unbedingt haben müsse: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Häufig wird seitenweise Kleingedrucktes in irgendeiner Form zum Gegenstand von Verträgen gemacht. Da will der Landschaftsgärtner selbstverständlich nicht zurückstehen.
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------ Veröffentlicht in der IMR-Online im Januar 2017:
Fehlende Baugenehmigung indiziert noch keine Arglist!
Hat der Verkäufer einer Immobilie keine Anhaltspunkte dafür, dass die bisherige, langjährige Nutzung nicht genehmigt ist, muss er den Käufer nicht aktiv darauf hinweisen, dass ihm keine schriftliche Baugenehmigung vorliegt.
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