Veröffentlichungen Garten- und Landschaftsbau 2006


------ Veröffentlicht in der PRO BAUM im Dezember 2006:

Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht

Wer Baumpflege durchführt, wird regelmäßig auch mit Verkehrsicherungspflichten konfrontiert. Was dies – unabhängig von technischen Vorschriften – im Einzelnen bedeutet und nach welchen Maßstäben die Rechtsprechung die Verkehrssicherungspflichten definiert, insbesondere welche rechtlichen Risiken letztlich das baumpflegende Unternehmen treffen, ist jedoch weithin unbekannt.
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------ Veröffentlicht in der Dach+Grün im Dezember 2006:

Behinderung der Bauausführung Teil 2

I. Einleitung

In der letzten Ausgabe hatten wir uns mit der Bauzeit im Allgemeinen, den aus Störungen des Bauablaufes herrührenden Zahlungsansprüchen des Auftraggebers und dem Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung der Bauzeit beschäftigt.
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------ Veröffentlicht in der Campos im November 2006:

Mängelverjährung im GaLaBau

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Auftraggebers wurde von der VOB/B bislang abweichend vom BGB geregelt. Nach der VOB/B des Jahres 2002 sind die Mängelansprüche für Bauwerke in vier Jahren und die für Arbeiten an einem Grundstück in zwei Jahren verjährt (§ 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B).
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------ Veröffentlicht in der Campos im November 2006:

Die Kündigung in der Insolvenz des Auftragnehmers

Bei einem Bauvertrag handelt es sich nicht nur um die Vereinbarung punktueller Leistungen, sondern um die Durchführung einer längerfristigen Maßnahme. Das bedeutet aber, dass unterschiedliche Menschen für eine längere Zeit vertraglich aneinander gebunden sind und miteinander auskommen müssen.
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------ Veröffentlicht in der Campos im September 2006:

Behinderungen nach VOB/B 2006 Teil 1

Der Unternehmer des Garten- und Landschaftsbaues, der die Kosten eines konkretes Bauvorhabens regelmäßig nach der prognostizierten Bauzeit kalkuliert, steht bei Behinderungen vor einem Problem: Jeder Tag, der die Bauzeit außerplanmäßig verlängert, schmälert den Gewinn oder maximiert im schlechtesten Fall den Verlust.
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------ Veröffentlicht in der Campos im August 2006:

Die neue VOB/B 2006

Die VOB/B unterliegt ständigen Wandlungen. Mit der im September 2002 veröffentlichten VOB/B 2002 wurde zunächst der Schulterschluss zu der im Januar 2002 umgesetzten Schuldrechtsreform des Bürgerlichen Gesetzbuches gesucht.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Juni 2006:

Vertragsstrafe bei Verlängerung der Ausführungsfrist

Eine vereinbarte Vertragsstrafe schwebt wie ein Damoklesschwert über dem Auftragnehmer. Doch nicht selten droht der Auftraggeber trotz Überschreitung der Fertigstellungsfrist die Geltendmachung der Vertragsstrafe zu Unrecht an.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Juni 2006:

Einschränkungen von Gewährleistungsbürgschaften

Die Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft zur Ablösung eines vertraglich vereinbarten Gewährleistungseinbehalts gehört mittlerweile zum Standard der Vertragsabwicklung im Garten- und Landschaftsbau.
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------ Veröffentlicht in der Campos im April 2006:

Verheerend: Rücktritt beim Bauvertrag

Im Rahmen eines Bauvertrags kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn der Galabauunternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung verstreichen lässt oder die Mängelbeseitigung fehlgeschlagen ist.
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------ Veröffentlicht in der Campos im April 2006:

Vorsicht bei Leitungen auf der Baustelle

Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaues führen auch Tiefbauarbeiten durch. Hierbei besteht unabhängig davon, ob die Arbeiten auf öffentlichen, gewerblich oder privat genutzten Flächen ausgeführt werden, immer das Risiko, dass im Erdreich verlegte Versorgungsleitungen oder Kabel beschädigt werden können.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Februar 2006:

Auch nach Kündigung: Keine Vergütung ohne Abnahme

Der steigende wirtschaftliche Druck auf den Baustellen lässt einen Problemkreis mehr und mehr in den Vordergrund treten, der in den vergangenen Jahrzehnten kaum relevant wurde: Die Kündigung des Bauvertrages.
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------ Veröffentlicht in der Campos im Februar 2006:

Mängelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers

Zeigen sich an einer Bauleistung während der Gewährleistungszeit Mängel, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese Mängel auf Aufforderung innerhalb der in dem Aufforderungsschreiben gesetzten, angemessenen Frist zu beseitigen. Anderenfalls hat er die Kosten der Mangelbeseitigung durch einen Dritten zu tragen.
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