Veröffentlichungen Garten- und Landschaftsbau 2018
------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Dezember 2018:
Verträge: Bedenken klar formulieren
Und wieder trifft es die Firma Grünes Glück. Diese soll eine Zuwegung mit einem seltsamen Sandstein belegen und wundert sich, da dieser nicht gerade die besten Eigenschaften aufweist. Insbesondere sind bereits bei PKW-Verkehr Abplatzungen zu erwarten. Dies ist umso erstaunlicher, als die konkrete Gestaltung vermuten lässt, dass später Autos auf der Fläche parken werden.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Dezember 2018:
Nachbesserungskosten: Mängelbeseitigung im Übermaß?
Stellen wir uns vor, ein Gala-Bau-Unternehmen – nennen wir es Grünes Glück – hätte eine Terrasse hergestellt. Nun kann es natürlich vorkommen, dass dieser Firma Grünes Glück ein Missgeschick unterläuft, welches dann zu unschönen Überzähnen führt.
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------ Veröffentlicht in der DEGA-Galabau im November 2018:
Viele Gewerke – ein Schaden: Mitursächlichkeit genügt für die Haftung
Schwierig wird der Alltag des Landschaftsgärtners immer dann, wenn sich Probleme an Gewerken zeigen, an die verschiedene Unternehmer Hand angelegt haben. Wenn es in diesem Zusammenhang zu Schäden kommt, dann stellt sich schnell die Haftungsfrage.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im November 2018:
Farben und Beschaffenheit – Augen auf bei Bemusterungen!
Wenn das Leistungsverzeichnis (LV) nur Angaben zu Gütekriterien macht, dem Auftraggeber aber zum Beispiel die Farbauswahl überlässt, dann kommt es zum Bemusterungstermin. in diesem ist der Auftragnehmer gut beraten, die Augen auf und das LV dabei zu haben, um am Ende nicht der Dumme zu sein.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Oktober 2018:
Terrassenplatten am Hang abgekippt – Pflicht zur ordnungsgemäßen Gründung ist keine „Gewährleistung für die Bodenverhältnisse“
Bei vielen Bauunternehmern kursiert der Gedanke, dass der Auftraggeber das „Baugrundrisiko“ trägt. Die Rechtsprechung sieht im Baugrund einen von dem Auftraggeber gelieferten Stoff im Sinne des § 645 Abs.1 BGB und des § 4 Abs. 3 sowie § 13 Abs. 3 VOB/B.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Oktober 2018:
Dritte zur Mängelbeseitigung bestellt – Wer keine Mängelbeseitigung mehr möchte, braucht auch keine Abnahme
Der Garten ist fertig gestellt, die Schlussrechnung ist geschrieben, und der Auftraggeber wendet nicht nur Mängel ein, er wird dabei auch gleich noch verhaltensauffällig.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im September 2018:
Winterdienstverträge – Achtung bei Verkehrssicherungspflicht
Während die Landschaftsgärtner noch mit dem heißen und trockenen Sommer und dessen Folgen kämpfen, richtet sich der Blick in der Rechtsprechung auf die winterlichen Räum- und Streupflichten.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im September 2018:
Abnahmeprotokoll – Gewährleistungspflicht beachten
Es ist unter Juristen heftig umstritten, aber dennoch schwenken immer mehr Obergerichte auf eine Linie: Wird in einem Abnahmeprokokoll eine vom Bauvertrag abweichende Gewährleistungsfrist angegeben, so ist die Frist des Abnahmeprotokolls maßgeblich – wenn beide Vertragsparteien das Abnahmeprotokoll unterzeichnen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im August 2018:
Bauvertrag – Kein Vertragsschluss bei Änderungen
Die Basis eines Bauvorhabens ist der Bauvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer – klingt selbstverständlich. Trotzdem passiert es immer wieder, dass beide Parteien von einer gemeinsamen Basis ausgehen, die es eigentlich gar nicht gibt.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im August 2018:
Vorbehaltekosten bis zur Zuschlagerteilung – Drum prüfe, wer sich länger bindet
Der Bundesgerichtshof hat am 26.04.2018 (Az.: VII ZR 81/17) entschieden, dass ein Auftragnehmer keine Vorhaltekosten wegen verzögerter Zuschlagerteilung im Vergabeverfahren verlangen kann.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juli 2018:
Mängelfreie Ausführung – Bedenken dienen dem Auftraggeber
Wenn der Unternehmer Bedenken an der Art der Bauausführung oder hinsichtlich Anordnungen des Auftraggebers hat, so tut er gut daran, diese Bedenken anzumelden.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juli 2018:
Abnahme eines Werks – Fälligkeit trotz Vorbehalt
Es ist nichts Neues oder Spektakuläres, das das Oberlandesgericht Köln kurz vor Weihnachten 2017 zu entscheiden hatte (OLG Köln, Urteil vom 21.12.2017 – 7 U 49/13),
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juni 2018:
Fiktive Mängelbeseitigungskosten – Nobelschaden am Rheinufer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Februar 2018 (Az.: VII ZR 46/17) einen Schlussstrich unter die Abrechnung von fiktiven Mängelbeseitigungskosten gezogen. Der BGH stellt klar, dass ein Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, dem Unternehmer keine „Sachverständigenrechnung“ mehr präsentieren kann, um seinen Schaden nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten ohne jegliche Mängelbeseitigungsabsicht zu bemessen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Juni 2018:
Aufträge – Der Gatte unterschreibt mit
Der Frühling ist in vollem Gange, der Sommer naht, und so manches verheiratete Paar verspürt bei einem Blick in den eigenen Garten das Bedürfnis nach gestalterischen Maßnahmen. So mag es sein, dass Rentner Klapperich im fortgeschrittenen Alter nach dem Ableben des historischen Benzinrasenmähers die Rasenpflege in professionelle Hände legen will,
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Mai 2018:
Leistungsverzeichnisse – Der kluge Bieter fragt nach
Bei öffentlichen Ausschreibungen begegnet man Leistungsverzeichnissen (LV) mit (teil)funktional ausgeschriebene Positionen, die zugleich einen Vordersatz enthalten.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2018:
Bauvertragsrecht – Die Kapitulation: keine baldige Neufassung der VOB/B
In der DEGA 1/2018 haben wir das brandneue System angeordneter Leistungsänderungen vorgestellt (Webcode dega3891). Dieses weicht nicht nur erheblich von den bisherigen Grundlagen des BGB sondern auch von der Systematik der VOB/B ab.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im März 2018:
Änderungen in Kaufverträgen – Aus- und Einbaukosten bei Mangelhaftigkeit der Ware neu geregelt
Bei Kaufverträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer hatte dieser im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware auch die Ausbaukosten der bereits eingebauten Ware und die Einbaukosten der neu gelieferten, mangelfreien Ware zu übernehmen. Dies galt im rein unternehmerischen Bereich selten.
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------ Veröffentlicht in der DEGA-Galabau im Februar 2018:
Neues Bauvertragsrecht – Geänderte Abnahmeregelungen sind im Sinne der Auftragnehmer
Während wir uns in der letzten DEGA- mit den Änderungsanordnungen nach Vertragsschluss befasst haben, begeben wir uns nun an das Ende der Bauphase. Dort sollte stets die Abnahme stehen – mit allen Konsequenzen. Das neue Bauvertragsrecht enthält auch hier Änderungen.
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------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Januar 2018:
Nachträge nach dem neuen Bauvertragsrecht – Werkerfolg, Vergütung und Risiken
Das neue Bauvertragsrecht gilt für alle ab dem 1. Januar 2018 geschlossenen Verträge. Gegenüber der bereits vorgestellten Entwurfsfassung haben sich noch einige Änderungen ergeben. Die Wichtigsten stellen wir hier vor.
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