Fällt eine Bauzeitverzögerung in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des ihm hierdurch nachweislich entstandenen Schadens.
weiterlesen »
------ Veröffentlicht in der DEGA Galabau im Dezember 2011:
Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bei Bauzeitverzögerungen