Klage auf zukünftige Räumung: Kosten nach sofortigem Anerkenntnis?


1. Der Vorbehalt des Mieters, die Vortäuschung von Eigenbedarf zu prüfen, gibt keine Veranlassung zur Klageerhebung auf zukünftige Räumung.
2. Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet, vor Fälligkeit seiner Räumungsverpflichtung seine Erfüllungsbereitschaft zu erklären.
LG Saarbrücken, Beschluss vom 17.06.2022 – 10 T 20/22, Volltext: IMRRS 2022, 1642 = BeckRS 2022, 24395 ZPO §§ 93, 259
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Leitungskabelschäden und kein Ende: Wo Leitungen verlaufen könnten, Auskunft einholen


Zwar sind die Sorgfaltspflichten desjenigen, der insbesondere im öffentlichen Bereich Tiefbauarbeiten ausführt, durchaus streng, allerdings neigen die Leitungsinhaber und Betreiber, insbesondere Telekommunikationsunternehmen, nach unserer Erfahrung zu Folgendem: Wenn auch nur im Entferntesten die theoretische Möglichkeit einer Schadensverursachung durch einen Bauunternehmer besteht, nehmen sie diesen mit großer Vehemenz auf Schadensersatz in Anspruch, auch wenn hierfür keine greifbaren Anhaltspunkte, geschweige denn belastbare Nachweise existieren. weiterlesen »

Mangelursache ungeklärt: Auftragnehmer haftet trotz Abnahme!


Mit der Abnahme einer Werkleistung erfolgt eine sogenannte Beweislastumkehr: Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass seine Leistungen mangelfrei sind. Nach der Abnahme muss der Auftraggeber beweisen, dass ein Mangel auf eine zum Zeitpunkt der Abnahme nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung des Auftragnehmers zurückzuführen ist. weiterlesen »

Baugewerke: Keine Angst vor dem Verbraucherbauvertrag!


In jüngster Zeit ist in Diskussion, wann ein sogenannter Verbraucherbauvertrag vorliegt, bei dem Unternehmern zusätzliche Pflichten auferlegt und den Verbrauchern weitergehende Rechte eingeräumt sind. Nach der Definition des § 650i Abs. 1 BGB sind Verbraucherbauverträge solche, durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird. weiterlesen »

Bußmann & Feckler PartmbB · Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
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